Kirchliche Zwecke
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Eine Körperschaft verfolgt kirchliche Zwecke, wenn ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, eine Religionsgemeinschaft, die Körperschaft des öffentlichen Rechts ist, selbstlos zu fördern (§ 54 Abs. 1 Abgabenordnung -AO-).
Kirchliche Zwecke sind ein Teilbereich der Steuerbegünstigung.
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