Kleingebäck
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Kleingebäck ist ein Oberbegriff, der gemäß der Leitsätze für Brot und Kleingebäck [1], veröffentlicht im deutschen Bundesanzeiger Nr. 184 vom 28. September 2005, alle Backwaren einschließt, die den Anforderungen an Brot entsprechen und weniger als 250 Gramm wiegen. Dazu gehören neben Brötchen auch Dauerbackwaren, Plundergebäck und Blätterteiggebäcke.
Jede Region Deutschlands hat ihre eigenes typisches Kleingebäck. Typisch sind unter anderem die Hamburger Rundstücke, die Kölner Röggelchen, die Berliner Schrippen oder die Kaisersemmel, die in Bayern sehr verbreitet ist.