Koalitionsverhandlung
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Koalitionsverhandlungen sind Verhandlungen zur Bildung eines sozialpolitischen Bündnisses oder einer Regierung. Letztere sind vor allem in Staaten mit einem verhältniswahlrecht häufig nötig, weil es hier nur selten einer politischen Partei gelingt, eine absolute Mehrheit zu erreichen. Selbst dann wird vielfach eine Koalition angestrebt.
Die Verhandlungen werden im Regelfall in einer Gruppe von mindestens 4 Personen geführt, um persönliche Animositäten und Stilunterschiede - die zwischen politischen Konkurrenten fast den Normalfall darstellen - zu entschärfen. Es gibt aber auch Verhandlungsgruppen von 10 bis 20 Personen, wenn es um schwierige Detailfragen geht.