Kohlepfennig
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Der Kohlepfennig war ein Preisaufschlag auf die Strompreise der Energieversorgungsunternehmen in Deutschland, den die Verbraucher der alten Bundesländer von 1974 bis 1995 zu entrichten hatten.
[Bearbeiten] Geschichte
Ziel war die Finanzierung des Steinkohleabbaus in Deutschland, der ohne den Kohlepfennig gegenüber dem Ausland nicht konkurrenzfähig gewesen wäre.
Die Höhe des Kohlepfennigs war von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. 1990 wurden die Preise der Stromrechnungen um durchschnittlich 8,25 % angehoben, was 5,3 Mrd DM entsprach. Geplant war, den Kohlepfennig ab 1996 in halber Höhe auch in den neuen Bundesländern zu erheben.
[Bearbeiten] Verfassungsmäßigkeit
Am 11. Oktober 1994 entschied der zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts jedoch, dass der Kohlepfennig verfassungswidrig ist. Es gab damit einem Verbraucher Recht, der dem RWE die Zahlung des Kohlepfennigs für das Jahr 1985 verweigert hatte. Das BVerfG argumentierte, der Kohlepfennig sei nicht zu rechtfertigen, da er eine Allgemeinheit von Stromkunden belaste, die keine besondere Finanzierungsverantwortlichkeit für Steinkohle aus Deutschland habe.
Mit Ablauf des Jahres 1995 wurde der Kohlepfennig somit abgeschafft.
Seither wird der Steinkohleabbau aus dem Staatshaushalt subventioniert.
[Bearbeiten] Weblinks
- http://www.oefre.unibe.ch/law/dfr/bv091186.html - Amtlicher Beschluss des Bundesverfassungsgerichts