Diskussion:Kombattant
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[Bearbeiten] Veraltet
Hallo,
nach meiner Ansicht sollte in dem Artikel deutlicher herausgehoben werden, dass es sich bei Kombattant um einen veralteten Begriff handelt.
Die im Text dargestellten rechtlichen Besonderheiten sind nach meiner Ansicht durch das III. Genfer Abkommen über die Behandlung von Kriegsgefangene entfallen. Hier erfolgte ein Gleichstellung aller bewaffneten Kräfte.
--Zweifalt 11:05, 3. Nov 2004 (CET)
- Dies ist falsch. Kombattant ist ein gängiger Begriff, der weiterhin Gültigkeit hat. --Dingo 07:18, 9. Dez 2004 (CET)
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- Kann es sein, dass der (evtl. veraltete Begriff, wenn es ihn schon gab) durch schlampiges Übersetzen des englischen Begriffes während des Irakkrieges wieder einen Aufschwung erfahren hat? -- Wikistefan87, 2.12.2005, 21:15 MEZ
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- Nein. Kann es nicht. :) Der Begriff gehört zu den Grundlagen des Humanitären Völkerrechts. Nur weil der Begíff alt ist, heisst es nicht, daß er veraltet ist. --pixelFire Bierchen?!? 10:37, 3. Dez 2005 (CET)
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[Bearbeiten] Soldat =!?= Kombattant
Zusatzprotokoll zu den Genfer Abkommen vom 12. August 1949 über den Schutz der Opfer internationaler bewaffneter Konflikte (Protokoll I) Abschnitt II Kombattanten- und Kriegsgefangenenstatus
Art. 43 - Streitkräfte 1. Die Streitkräfte einer am Konflikt beteiligten Partei bestehen aus der Gesamtheit der organisierten bewaffneten Verbände, Gruppen und Einheiten, die einer Führung unterstehen, welche dieser Partei für das Verhalten ihrer Untergebenen verantwortlich ist; dies gilt auch dann, wenn diese Partei durch eine Regierung oder ein Organ vertreten ist, die von einer gegnerischen Partei nicht anerkannt werden. Diese Streitkräfte unterliegen einem internen Disziplinarsystem, das unter anderem die Einhaltung der Regeln des in bewaffneten Konflikten anwendbaren Völkerrechts gewährleistet. 2. Die Angehörigen der Streitkräfte einer am Konflikt beteiligten Partei (mit Ausnahme des in Artikel 33 des III. Abkommens bezeichneten Sanitäts- und Seelsorgepersonals) sind Kombattanten, das heisst, sie sind berechtigt, unmittelbar an Feindseligkeiten teilzunehmen. 3. Nimmt eine am Konflikt beteiligte Partei paramilitärische oder bewaffnete Vollzugsorgane in ihre Streitkräfte auf, so teilt sie dies den anderen am Konflikt beteiligten Parteien mit.
Somit ist eigentlich die Gesamte Aussage des Artikels Quatsch. --Pixelfire 09:13, 30. Nov 2004 (CET)
- Der Hase liegt hier im Pfeffer:
- organisierten bewaffneten Verbände, Gruppen und Einheiten, die einer Führung unterstehen, welche dieser Partei für das Verhalten ihrer Untergebenen verantwortlich ist;
- Damit ist ein Freischärler ohne Führung und ohne Kennzeichnung, der seine Waffen verdeckt trägt, kein Kombattant und darf nach Strafrecht abgeurteilt werden.
- Dieser Artikel ist FUBAR. Deshalb Löschantrag gestellt. --Dingo 07:18, 9. Dez 2004 (CET)
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- Dieser Artikel gehört zu den Basics Wehrrecht und ist sehr wichtig!
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Man kann durch Ernennung, durch Ableistung eines Eides oder Gelöbnisses Kombattant einer Kriegspartei werden, ist aber damit kein Soldat (..)
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- Hier wurde aber vermittelt, daß ein Soldat kein Kombattant sei.. dies ist so nicht richtig und das war der springende Punkt. Ich freue mich aber über die Generalüberarbeitung :) --Pixelfire 11:11, 13. Dez 2004 (CET)
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[Bearbeiten] Kennzeichnungspflicht
Durch ein einheitliches Abzeichen - bei regulären Streitkräften meist die Nationalflagge auf der Schulter - klar gekennzeichnet sein.
Wer mir das belegen kann, bekommt von mir einen Keks :) --pixelFire (!?*) 18:24, 27. Dez 2004 (CET)
- "einheitliches Abzeichen" ist klar.
- Ansonsten: Deutschland, Frankreich, Skandinavien, GB: Flagge auf Schulter. USA: Große Flagge auf Schulter. Rußland AFAIK auch Flagge.
- Ausnahme Österreich: Staatswappen in schwarz auf oliv am Oberarm.
- Ich denke, das dürfte eine NATO-Kiste sein, wenn ich mir das so betrachte...
- --Dingo 01:35, 8. Jan 2005 (CET)
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- Eben. Wir nutzen das eher zur identifikation der eigenen Truppen und mit dem eigenen Land.
- Völkerrechtlich ist es IMHO nicht notwendig
- In Wehrrecht auf der HUS wurde uns extra gesagt, daß eine Einheitliche Uniform oder Kennzeichnung völkerrechtlich nicht notwendig ist.
- Ich streiche es erstmal.
- --pixelFire (!?*) 07:34, 14. Feb 2005 (CET)
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- Nun steht da aber überhaupt nichts mehr über die Kennzeichnungspflicht. Kombattanten müssen aber eindeutig als solche erkennbar sein. Einheitliche Uniformen oder Abzeichen wie Armbinden sind nur Beispiele, aber irgendeine visuelle Verdeutlichung des Kombattantenstatus´ muß sein.
- --Kleinalrik 23:43, 26. Jun 2006 (CEST)
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[Bearbeiten] Ungesetzlicher Kombattant falsch einsortiert?
Der ungesetzliche Kombattant ist doch nur anwendbar wenn die Genfer Konventionen nicht in Kraft sind (also nicht im Krieg) da sie sämtliche Statuse definiert? Er ist also nicht unter Nichtkombattanten einzuordnen sondern hat überhaupt nichts in den Genfer Konventionen zu suchen? Es gibt zwar nen Nichtkombattanten mit eingeschränkten Rechten was aber was anderes als ein rechtloser ungesetztlicher Kombattant ist.
Vor der Neuordnung der Genfer Konventionen 1949 erlaubte sie afaik nach Auslegung der US Justiz den Status des ungesetzlichen Kombattanten. Nach 1949 hat sie diese definitionslücke aber geschlossen, der ungesetzliche Kombattant ist nach Völkerrecht nicht mehr möglich. Nur in Fällen in denen die GK nicht gilt kann nationales Völkerrecht wie das der USA angewendet werden welches den Status des ungesetzlichen Kombattanten vorsieht, aber das hat nicht mit den GK zu tun. - gez. Phaidon
[Bearbeiten] Volkssturm
Im Wiki-Artikel zum Volkssturm selbst wird darauf hingewiesen, daß der Kombattantenstatus des Volkssturms mitnichten eindeutig war. --Kleinalrik 23:46, 26. Jun 2006 (CEST)
[Bearbeiten] Komplettrückstellung durch Giro
Hallo Giro was soll in der von mir geänderten Struktur schlechter sein? Auch die anderen Punkte kann ich nicht nachvollziehen, insbesondere die Kürzung in einigen Teilen ist angebracht, da sich die Sachverhalte bei Interesse in den Links klären lassen. --84.145.76.54 21:02, 29. Dez. 2006 (CET)
- Kleinere Straffungen sind in Ordnung. Deine sinnverändernden Zwischenüberschriften nicht, ebensowenig Dein Partisanen-POV. Der lange Absatz mit Quellenzitat zur Erläuterung des Kombattantenstatus des Bundesgrenzschutzes gehört an den Schluss, weil er nur ein Randthema behandelt (und wird demnächst von mir auch noch gestrafft). Giro 21:08, 29. Dez. 2006 (CET)
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- Die ganzen Nichtkombattanten sind eigentlich ja Nebensache - aber gut es ist nicht ganz unsinnig, das über die Abgrenzung zu machen. Daher gehören diese aber an den Schluss. Die Zwischenüberschriften gliedern die Nichtkombattanten sinnvoll. Es ist doch sehr wichtig die zwei Gruppen herauszustellen. Was Du mit Partisanen-POV meinst kann ich nicht nachvollziehen, da es ja nur einen Verweis auf den zugehörigen Artikel gibt. --84.145.76.54 21:16, 29. Dez. 2006 (CET)
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- Meine Zwischenüberschriften orientieren sich an der Kategorisierung, die in der angebenen Quelle vorgenommen wird, dem Großen Lehrbuch für Völkerrecht von Doehring. Doehring als emeritierter Professor am Max-Planck-Institut für ausländisches Öffentliches Recht und Völkerrecht ist eine kaum angreifbare Autorität. Woraus Du dagegen Deine Zwischenüberschriften und Kategorien ableitest, ist völlig offen. Was den Partisanen-POV betrifft, brauchst Du nicht so harmlos tun, guck einfach in den Artikel und schau Dir Deine eigenen Veränderungen an. Giro 21:32, 29. Dez. 2006 (CET)
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- Ich habe ja Deine bzw. Doehrings Zwischenüberschriften nicht beseitigt. Ich habe lediglich eine Zusammenfassung zu Hauptpunkten vorgenommen und die dürfte so allgemein bekannt sein. Zivilisten und Partisanen kann man nicht so in eine Überschrift pressen, glaube auch nicht das das Doehring so gemacht hat, das habe ich daher getrennt. Meine Bearbeitung deckt sich auch mit den einschlägigen Ausführungen im Bundeswehrhandbuch Reibert, Teil A S. 130ff. --84.145.76.54 22:16, 29. Dez. 2006 (CET)
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- Der Reibert hat nun mal garnichts mit Wissenschaft zu tun, auch wenn er sehr verbreitet ist. Derartige Handbücher gibt es für jede Armee, und jede hat da ein anderes. Giro 23:15, 29. Dez. 2006 (CET)
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- Es geht hier ja auch nicht um die letzten wissenschaftlichen Feinheiten sondern um die grobe Struktur des Artikels - oder willst Du sagen die Bundeswehr gibt ihren Soldaten falsche völkerrechtliche Angaben an die Hand?
- Also bitte anführen, wo etwas an der Gliederung nicht passen soll! Die Gruppierung bring für den Leser einen deutlichen Vorteil, vielleicht geht noch irgend eine Spezialgruppe ab - dann halt ergänzen. Aber die Grundstruktur ist auf alle Fälle richtig. --84.145.76.54 09:05, 30. Dez. 2006 (CET)
- Das Völkerrecht hat nichts mit legal/illegal zu tun. Das ist eine fundamentale Tatsache, Völkerrecht ist Vertragsrecht. Also höre endlich auf mit Deinen Reverts und sieh zu, dass Du mal was anderes als den Reibert zu lesen kriegst. Es würde nichts schaden, dass Du die Originaltexte auch mal liest, über die Du hier schreibst. Giro 12:33, 30. Dez. 2006 (CET)
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- Ich würde vorschlagen, dass wir uns um konstruktiv voran zu kommen vorerst auf die Gliederung konzentrieren. Es gibt zwar auch noch einige kleine andere Punkte die zu diskutieren sind bei Deiner Generalüberarbeitung des Artikels, aber das kann ja später noch erfolgen. Ich habe nicht gesagt, dass der Reibert eine Dienstvorschrift ist - aber Du kannst ihn sicher nicht als unseriös oder sonst was abtun. Die originalquellen sagen auch nichts anderes. Zudem geht es im Völkerrecht sehr wohl um legal (gesetzmäßig) oder nicht. Völkerrecht ergibt sich - soweit es nicht Gewohnheitsrecht ist - aus völkerrechtlichen Verträgen und die haben Gesetzesstatus. Auch das ganze Strafrecht gegen Kriegsverbrecher usw. baut sich darauf aus. Die Gliederung in legal oder illegal ist daher ein grundlegende und bringt für den Leser die nötige Klarheit. Solltes Du da nicht mitgehen können halte ich es für besser die ganzen Nichtkombattanten - die hier ja eigentlich nicht hin gehören - raus zu nehmen (ist ja nur eine Negativabgrenzung). --84.145.104.66 13:53, 30. Dez. 2006 (CET)
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- Ich habe inzwischen meinen Reibert aus dem Schrank gezogen und Deine Edits überprüft. Steht mitnichten so drin, Du bist einfach ein Fälscher. Noch nicht mal ein besonders kluger, schließlich hat fast jeder ehemalige Soldat den Reibert gekauft und kann merken, dass Du fälschst. EOD. Giro 14:54, 30. Dez. 2006 (CET)
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- Ich glaube Du versteht bei der Quellenarbeit etwas falsch. Quellenarbeit heißt nicht etwas 1:1 abzupinseln, in den wenigen Fällen in denen das angebracht ist sind die Zitate dann auch in Anführungszeichen zu setzten, sondern die Inhalte in eigenen Worten wieder zu geben und ggf. auch verbale Ausführungen in Gliederungen zu fassen. Also von Fälschung kann keine Rede sein. (zur Einstufung der Personengruppen als Bsp.: a.a.O. S. 132: "Personen die ohne Berechtigung (=illegal - Anmerkung des Verfassers-) an Feindseligkeiten teilnehmen, besonders Söldner, sind Freischärler und haben, wie Spione, ....keinen Anspruch auf den Status eines Kriegsgefangengen. ..."
- Also bitte klar sagen, wenn wirklich etwas nicht passen sollte und nicht unberechtigte Vorwürfe in den Raum stellen. So haßt Du z. B. noch nichts dazu ausgeführt warum es Deiner Meinung nach kein Legal und Illegal im Völkerrecht geben soll. --84.145.104.66 15:08, 30. Dez. 2006 (CET)
- PS: Ich wollte Dir eigentlich Gelegenheit geben zu einer Reaktion auf meinen Vorschlag zum Beginn mit der Gliederung und habe diesen Vorschlag daher auch nicht gleich umgesetzt um nicht immer nur Änderungen zu produzieren. Da dazu aber Deinerseits offenbar keine Bereitschaft besteht - wie generell zu einer inhaltlichen Diskussion. Stelle zumindest mal meine Gliederung ein - auf inhaltliche Veränderungen verzichte ich vorerst mal trotzdem. --84.145.104.66 15:19, 30. Dez. 2006 (CET)
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Da sich Giro nach seinen Angaben auf der Sperrseite hier verabschiedet hat Pflege ich die Punkte ein an denen neben der Gliederung auch inhaltich Überarbeitungsbedarf besteht. Grundlage u. a. nach dem Reibert. --84.145.104.66 23:04, 30. Dez. 2006 (CET)
[Bearbeiten] Verdreht?
"Die HLKO hingegen unterscheidet zwischen Angehörigen mit und ohne Kampfauftrag und erklärt nur letztere zu Kombattanten, erstere zu Nichtkombattanten," - ist das meine persönliche Dummheit, wenn ich das so lese, daß 'erstere', also Angehörige 'mit' Kampfauftrag jetzt 'Nichtkombattanten' sein sollen?
- ja, siehe Nichtkombattant Giro 20:20, 1. Mär. 2007 (CET)