Konjunkturpolitik
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Unter Konjunkturpolitik versteht man die Summe wirtschaftspolitischer Maßnahmen, die darauf ausgerichtet sind, die Konjunktur zu glätten und ein möglichst gleichmäßiges, positives Wirtschaftswachstum zu bewirken. Dies soll durch die im Stabilitätsgesetz genannten wirtschaftspolitischen Ziele erreicht werden.
Man kann bei der Konjunkturpolitik zwischen zwei Konzeptionen unterscheiden, die das Erreichen der wirtschaftspolitischen Ziele unterschiedlich erklären:
- Bei der angebotsorientierten Wirtschaftspolitik (Monetarismus) nach Friedman, auch Parallelpolitik genannt, stellt sich das Gleichgewicht von Angebot und Nachfrage von selbst ein, da die Grundannahme dieser Konzeption die Stabilität des Marktes ist.
- Bei der nachfrageorientierten Wirtschaftspolitik (Keynesianismus) (Fiskalismus) nach Keynes, auch antizyklische Politik genannt, muss der Staat in konjunkturellen Rezessionen die Wirtschaft durch Deficit Spending anstoßen.
Wesentliche Teilbereiche der Konjunkturpolitik sind die Fiskalpolitik, die Geldpolitik, die Außenwirtschaftspolitik und die Lohnpolitik.