Konstruktionsmechaniker
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Konstruktionsmechaniker/Konstruktionsmechanikerin ist die Bezeichnung eines (nach dem Berufsbildungsgesetz anerkannten) Ausbildungsberufs.
Die Berufsbezeichnung wurde erstmals mit der Verordnung über die Berufsausbildung in den industriellen Metallberufen vom 15. Januar 1987 eingeführt. Mehrere Vorläuferberufe sind dabei in dem neuen Beruf aufgegangen. Änderungen erfolgten mit Verordnungen vom 10. Juni 1996 und vom 9. Juli 2003.
Konstruktionsmechaniker ist ein Monoberuf und wird seit 2004 mit Fachrichtungen und Schwerpunkten ausgebildet. Die Ausbildungsdauer beträgt 42 Monate.
Das Herstellen von Metallkonstruktionen für Aufzüge, Kräne Brücken, Hallen Fahrzeugaufbauten oder ähnlichen Konstruktionen gehört zu seinen Hauptaufgaben. Sie schneiden Stahlträger, Bleche, bringen Bohrungen an und verschrauben diese und arbeiten immer häufiger mit CNC-gesteuerten Maschinen.
Einsatzgebiete in der Industrie sind unter anderem in den Bereichen:
- Ausrüstungstechnik
- Feinblechbau
- Schiffbau
- Schweißtechnik
- Stahl- und Metallbau