Konsument (Recht)
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Im Recht bezeichnet man Konsumenten eine natürliche Person (Privatperson), der mit einem Unternehmer Geschäfte schließt ohne jedoch selbst Unternehmer zu sein und der aufgrund seiner typischerweise gegebenen wirtschaftlichen Unterlegenheit gesetzlich besonders geschützt wird. Diesem Schutz trägt in Österreich das Konsumentenschutzgesetz 1979 (KSchG) Rechnung. In Deutschland wird statt dessen der Begriff Verbraucher genutzt (§ 13 BGB).
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