Konzert (Musikveranstaltung)
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Konzert nennt man die Aufführung von Musikstücken vor einer eigens zu diesem Zweck versammelten Hörerschaft.
Konzerte finden in Kirchen, Sälen und Hallen, aber auch im Freien statt. Sie werden gewöhnlich mit Plakaten und Anzeigen angekündigt. Meist wird ein Eintrittsgeld erhoben.
Die Programmfolge ist in der Regel überlegt und folgt einem bestimmten Konzept. Oft gibt es Programmzettel für die Hörer.
Das Konzert in diesem Sinn entstand mit Beginn des bürgerlichen Musiklebens um die Wende vom 18. zum 19. Jahrhundert in den europäischen Metropolen. War öffentliche Musikdarbietung zuvor immer mit einem religiösen oder höfischen Begängnis, mit Liturgie, Zeremonie oder Bankett verbunden gewesen, wurde sie jetzt erstmals als selbstzweckhafte Kunstübung verstanden, in der sich Humanität und Gefühl repräsentativ und unterhaltend darstellen.
- zum Konzert als musikalischer Form siehe Formenlehre (Musik)
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