Kostenmiete
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Mit Kostenmiete bezeichnet man einen Mietsatz, der zur vollständigen Deckung der laufenden Aufwendungen unter Berücksichtigung der tatsächlichen Finanzierungskosten einschließlich der öffentlichen Baudarlehen erforderlich ist (§ 72 Abs. 1 II. Wohnungsbaugesetz)
Die Mietsätze im sozialen Wohnungsbau richten sich nach der Kostenmiete; Ertragssubventionen mindern die Miete.
Damit soll erreicht werden, dass Finanzierungsvorteile, die ein Eigentümer im sozialen Wohnungsbau genießt, ungeschmälert an die Mieter weitergegeben werden.
siehe auch: II. Berechnungsverordnung