Diskussion:Kranzgeld
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Alter Juristenmerkspruch:
Der Bräutigam schaut sehr verwundert:
Die Braut, sie klagt aus Dreizehnhundert.
Ich dachte, der Spruch geht:
- Der Heilige Geist ist ganz verwundert:
- Maria klagt auf 1300.
--kh80 •?!• 12:31, 22. Mär 2005 (CET)
[Bearbeiten] Juristendeutsch
Anspruch auf Kranzgeld wurde in der juristische Literatur als "Deflorationsanspruch" bezeichnet.
[Bearbeiten] Schulrecht
Habe gelesen, daß Kranzgeld im Schulrecht bedeutet: Lehrer, die vor Ihrer Pensionierung sterben, haben Anspruch auf einen Kranz mit mehr Wert als nach der Pensionierung. Betrag weiß ich nicht mehr. (aus: Evelyn Sanders: Schuld war nur die Badewanne) --Rhododendronbusch 12:56, 1. Okt 2005 (CEST)