Kraftverkehr
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Unter Kraftverkehr bezeichnet man grundsätzlich die Ortsveränderungsprozesse von Personen und Gütern unter Verwendung von kraftmaschinengetriebenen Fahrzeugen (Kraftfahrzeugen). Zusätzlich dient der Begriff der Bezeichnung des Verkehrszweiges "Straßengüter- und Straßenpersonenverkehr", dessen Aufgabe die öffentliche Bereitstellung von Verkehrsdiensten im Straßenverkehr ist, z. B. Omnibusbetriebe, Fuhrunternehmen etc.
Der Begriff wird umgangssprachlich auch als Synonym für den (Straßen-)Gütertransport verwendet, obwohl diese Bedeutung nicht die tatsächliche Aufgabenfülle des Kraftverkehrs abdeckt.