Krankenversicherungskarte
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Die deutsche Krankenversicherungskarte oder auch Krankenversichertenkarte ist eine Speicher-Chipkarte, die dem Nachweis der Berechtigung zur Inanspruchnahme von Leistungen im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung sowie für die Abrechnung mit den Leistungserbringern dient.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Krankenversicherungskarte sind in § 291 Sozialgesetzbuch V geregelt. Die Krankenversicherungskarte soll in den nächsten Jahren durch die elektronische Gesundheitskarte, eine "intelligente" Karte oder Smartcard, ersetzt werden, welche zur Zeit in Pilotprojekten getestet wird.
Seit Mitte 2005 befindet sich auf der Rückseite neu ausgegebener Krankenversicherungskarten mancher Krankenkassen das ursprünglich separat zu beantragende Formular E 111 (EHIC) für die Inanspruchnahme von Versicherungsleistungen in den 27 Ländern der EU inklusive dazugehöriger inner- und außereuropäischer Staatsgebiete sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz.
[Bearbeiten] Gespeicherte Daten des Versicherten
- Bezeichnung und Ort der ausstellenden Krankenkasse
- Kassennummer oder Institutionskennzeichen
- Kartennummer
- Titel (optional)
- Vorname
- Namenzusatz (optional)
- Familienname
- Geburtsdatum
- Ländercode (optional, wenn nicht vorhanden: Deutschland)
- Anschrift (Postleitzahl, Ort und Straße)
- Krankenversichertennummer
- Versichertenstatus
- bei befristeter Gültigkeit der Karte das Datum des Fristablaufs
- Kennzeichen bei Teilnehmern an einem Disease-Management-Programm
- 1 Byte XOR-Prüfsumme über die gesamten Versichertendaten
Zusätzliche Daten darf die Krankenversicherungskarte nicht enthalten. Die Karte ist technisch auch nicht geeignet, größere Mengen weiterer Daten darauf zu speichern, da sie maximal 256 Byte Speicher besitzt von denen bereits etwa 30 Byte zur internen Beschreibung der Karte benötigt werden.