Kreis Bomst
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Der preußisch-deutsche Kreis Bomst bestand in der Zeit zwischen 1818 und 1938.
Der Kreis Bomst umfasste am 30. September 1938:
- die zwei Städte Bomst und Unruhstadt
- 26 Gemeinden.
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[Bearbeiten] Verwaltungsgeschichte
[Bearbeiten] Königreich Preußen
Nach der Neuorganisation der Kreisgliederung im preußischen Staat nach dem Wiener Kongress entstand mit dem 1. Januar 1818 der Kreis Bomst im Regierungsbezirk Posen in der preußischen Provinz Posen. Dieser umfasste meist ländliche Gebiete um die Städte Bomst und Wollstein. Das Landratsamt war in Wollstein.
[Bearbeiten] Deutsches Reich
Wegen des Zerfalls der Provinz Posen wurde am 27. Februar 1919 die Verwaltung der unbesetzten Teile des Kreises Bomst auf den Landrat in Züllichau in der Provinz Brandenburg, Regierungsbezirk Frankfurt, übertragen. Am 20. November 1919 wurde der Restkreis Bomst der neuen Regierungsstelle in Schneidemühl (Verwaltungsbezirk Grenzmark Westpreußen-Posen) unterstellt. Mit dem Inkrafttreten des Versailler Vertrages wurden am 10. Januar 1920 der größte Teil des Kreises Bomst mit der Kreisstadt Wollstein an Polen abgetreten. Dort erhielt er den Namen Wolsztyn.
Ab 11. Januar 1921 trug der bisherige Verwaltungsbezirk Grenzmark Westpreußen-Posen die Bezeichnung „Grenzmark Posen-Westpreußen“. Am 1. Juli 1922 trat der Kreis Bomst zur neuen preußischen Provinz Grenzmark Posen-Westpreußen und ab 1. August 1922 zum neu gebildeten Regierungsbezirk Schneidemühl. Zum 1. Oktober 1938 wurde der Kreis Bomst aufgelöst.
Zum Kreis Grünberg i. Schles. in der Provinz Schlesien, Regierungsbezirk Liegnitz traten:
- die Gemeinden Bruchdorf, Fleißwiese, Friedendorf, Kreutz, Ostlinde, Ostweide, Pfalzdorf, Ruden, Schönforst und Schwenten.
Zum Kreis Züllichau-Schwiebus in der Provinz Brandenburg, Regierungsbezirk Frankfurt traten:
- die Städte Bomst und Unruhstadt,
- die Gemeinden Alt Hauland, Alt Obra Hauland, Altreben, Alt Tepperbuden, Bergvorwerk, Großdorf, Groß Posenbrück, Karge, Klein Posenbrück, Kleistdorf, Krammensee, Neu Hauland, Neu Tepperbuden, Reckenwalde, Unruhsau und Wolfsheide (Grenzm.).
[Bearbeiten] kommunale Gliederung
Der Kreis Bomst gliederte sich in Stadtgemeinden. Die Landgemeinden und selbstständigen Gutsbezirke waren anfangs in (kleineren) Woytbezirken (polnisch „wójt“ = deutsch „Vogt“) und später in (größeren) Polizeidistrikten zusammengefasst.
Mit Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. Dezember 1933 gab es ab 1. Januar 1934 eine einheitliche Kommunalverfassung für alle preußischen Gemeinden. Die bisherigen Stadtgemeinden führten jetzt die Bezeichnung Stadt.
Mit Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 trat zum 1. April 1935 im Deutschen Reich eine einheitliche Kommunalverfassung in Kraft, wonach die bisherigen Landgemeinden nun als Gemeinden bezeichnet wurden.
Eine neue Kreisverfassung wurde nicht mehr geschaffen. Allerdings war ab 1. Juli 1922 anstelle der Posener die Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. März 1881 eingeführt worden. Hinsichtlich der Gliederung in die bisherigen Polizeidistrikte hatte es bis zur Auflösung des Kreises keine Änderung ergeben.
[Bearbeiten] Ortsnamen
1937 fanden im Kreis Bomst Änderungen von Ortsnamen statt. Das waren, da meist „nicht deutsch genug“, lautliche Angleichungen, Übersetzungen oder freie Erfindungen, zum Beispiel:
- Alt Jaromierz Hauland: Alt Hauland, pl. Stary Jaromierz
- Chwalim: Altreben, pl. Chwalim
- Droniki: Fleißwiese, pl. Droniki
- Groß Posemu(c)kel: Groß Posenbrück, pl. Podmokle Wielkie
- Klein Posemu(c)kel: Klein Posenbrück, pl. Podmokle Małe
- Kramzig: Krammensee, pl. Kramsko Stare
- Lupitze: Ostweide, pl. Lupice
- Neu Jaromierz Hauland: Neu Hauland, pl. Nowy Jaromierz
- Neu Kramzig: Kleistdorf, pl. Nowe Kramsko
- Schussenze: Ostlinde, pl. Ciosaniec
- Wilze: Wolfsheide (Grenzm.), pl. Wilcze.