Diskussion:Kriminelle Vereinigung
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hallo, ich habe folgenden satz entfernt, da grammatisch falsch und unverständlich ist und ich nicht wusste, wie man ihn korrigieren sollte:
- Darüber hinaus sind in dieser Befugnisse im Rahmen der Paragraphen 129, 129 a StGB gegenüber "normalen" Straftatbestände deutlich ausgeweitet.
wessen befugnisse? die der ermittlungsbehörden? welche befugnisse? die im folgenden abschnitt beschriebenen? bitte korrigieren und wieder reinsetzen. grüße, Hoch auf einem Baum 09:46, 18. Sep 2004 (CEST)
...Im Nationalsozialismus erreichte diese Verfolgung ihren Höhepunkt? - Ich glaube wohl eher nicht- die folgenden Jahrzente zeigten doch: Schlimmer geht es immer. Nur dass die Art der Bestrafungen sich hin und wieder ändert.
[Bearbeiten] Begriffliche Abgrenzung
Hallo, kann bitte jemand, der sich auskennt, den Artikel dahingehend erweitert, dass der Leser die Unterscheidung zwischen den Begriffen Bande, Rotte, Mittäter, kriminelle Vereinigung und Verschwörung (wohl eher im US-Recht oder?) erfährt. Herzlichen Dank. fsh