Kriegs- und Domänenkammer
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Kriegs- und Domänenkammern hießen die Provinzialbehörden im Königreich Preußen, die König Friedrich Wilhelm I. bei der Reorganisation der Verwaltung im Jahre 1723 geschaffen hatte. Sie gingen hervor aus der Zusammenlegung der Kriegskommissariate mit den Amtskammern.
- Kriegskommissariate waren Behörden, die die Steuern und Abgaben zu erheben hatten, welche für die Bedürfnisse der Armee, für das stehende Heer, bestimmt waren.
- Amtskammern verwalteten die Domänen und zogen die Pachtgelder für diese staatlichen Güter ein.
Die Kriegs- und Domänenkammern standen unter der Leitung des General-Oberfinanz, Kriegs- und Domänendirektoriums (Generaldirektoriums) in Berlin. Diese Ämter bestanden bis zur großen Verwaltungsreform durch Stein und Hardenberg im Jahre 1808.
- KDK in Hamm (1787-1808)
Regierung waren in jener Zeit die Provinzialgerichtshöfe, die ab 1808 Oberlandesgericht hießen.