Kriminalistik
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Kriminalistik (aus lateinisch crimen Beschuldigung, Vergehen) ist die Lehre von den Mitteln und Methoden der Bekämpfung einzelner Straftaten und des Verbrechertums (der Kriminalität) durch vorbeugende (präventive) und strafverfolgende (repressive) Maßnahmen. Eingeschlossen sind die dazu erforderlichen, am Einzelfall orientierten, rechtlich zulässigen, allgemeinen und besonderen Methoden, Taktiken und Techniken.
Zielsetzung der Kriminalistik ist demnach das Ermitteln und forensische (gerichtsfeste) Beweisen von Straftaten, bzw. die Abwehr von Verbrechensgefahren und das Verhindern von Straftaten.
Sie kann aufgeteilt werden in:
- Kriminalstrategie
- Kriminaltaktik
- Kriminaltechnik
- Kriminaldienstkunde
Inhaltsverzeichnis |
[Bearbeiten] Kriminalstrategie
Die Kriminalstrategie befasst sich mit der Planung des Vorgehens bei der allgemeinen Verbrechensbekämpfung. Darunter fällt auch die Vorbeugungsmaßnahmen der Kriminalität und einzelner Straftaten. Die Zweckmäßigkeit hat sich dabei nach Recht und Gesetz zu richten.
[Bearbeiten] Kriminaltaktik
Die Kriminaltaktik befasst sich mit dem planmäßigen und zweckmäßigen Vorgehen bei der Verbrechensbekämpfung. Hier ist besonders das ermittlungstaktische Vorgehen zu nennen, beispielsweise die Vernehmungstaktik.
[Bearbeiten] Kriminaltechnik
Unter dem Begriff der Kriminaltechnik sind alle Erkenntnisse und Maßnahmen zusammengefasst, die sich mit der Anwendung und Nutzbarmachung wissenschaftlicher und erfahrungsbasierter Erkenntnisse im Hinblick auf kriminalistische Spuren (Spurenkunde) beschäftigen. Hierzu gehören:
[Bearbeiten] Kriminaldienstkunde
Die Kriminaldienstkunde gehört nur für die Sicherheitsorganisationen zum Bestandteil der Kriminalistik. Sie hat die in Verwaltungsanordnungen, Erlassen und Dienstanweisungen reglementierte Handhabung der kriminalpolizeilichen Mittel und die Regelung des Dienstbetriebes zum Gegenstand.
[Bearbeiten] Abgrenzung zur Kriminologie
Kriminalistik muss als selbständige Disziplin von der Kriminologie abgegrenzt werden. Unter Kriminologie versteht man die Lehre von den Ursachen (Kriminalätiologie) und Erscheinungsformen (Kriminalphänomenologie) der Kriminalität. Beide Disziplinen können als Hilfswissenschaft der jeweils anderen gesehen werden.
[Bearbeiten] Auswirkungen kriminalistischer/kriminologischer Erkenntnisse
Aus den Erkenntnissen von Kriminalistik und Kriminologie können sich neben den unmittelbaren Folgen für Verdächtige auch Einflüsse und Auswirkungen auf
- die Kriminalpolitik im Hinblick auf die Gestaltung des formellen und materiellen Strafrechts, des Strafvollzugsrechts und
- die Kriminalstrategie
ergeben.
[Bearbeiten] Geschichte der Kriminalistik
Dem ersten modernen Kriminalisten Württembergs, dem Sulzer Oberamtmann Jacob Georg Schäffer (1745 - 1814), ging es nicht nur darum, Verbrechen aufzuklären: Er forschte sowohl nach ihren gesellschaftlichen Ursachen als auch nach den Gründen des Einzelnen.
Der Begründer der ersten Mordkommission in Deutschland, so wie sie heute bei vielen Polizeibehörden eingerichtet ist, war der Berliner Kriminalist Ernst Gennat (1880 - 1939). Das Schema zur Abarbeitung wichtiger Schritte im Zuge der Aufklärung von Tötungsdelikten basiert auf seiner Ausarbeitung. Dieses Schema wird heute noch von der Kriminalpolizei angewendet.
[Bearbeiten] Sonstiges
In der Kriminalistik kann das Spurenbild gebildet werden. Dies zeigt die Tatumstände sowie die Beweislage auf.
Der Daschner-Prozess 2002 zeigte die Grenzen der Kriminalistik auf.
[Bearbeiten] Literatur
- Rolf Ackermann et al.: Handbuch der Kriminalistik für Praxis und Ausbildung, 523 S., Boorberg, 2003, ISBN 3415031217