Kur (HRR)
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Als Kur wurde im Heiligen Römischen Reich die Wahlversammlung zur Bestimmung des römisch-deutschen Königs bzw. Kaisers bezeichnet. Das Wort leitet sich vom mittelhochdeutschen kur bzw. kure ab.
Berechtigt zur Königswahl waren anfangs alle sogenannten Großen des Reiches, seit der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts dann nur noch die Kurfürsten. Für weitere Informationen zu Ablauf und Geschichte der Kur siehe Königswahl und Krönung im Heiligen Römischen Reich.
[Bearbeiten] Literatur
Ulrich Reuling: Die Kur in Deutschland und Frankreich. Göttingen 1979.
Auswahl: Designation | Königswahl | Kur | Huldigung
Geistlicher Akt: Salbung | Krönung | Krönungsordo
Anerkennung: Königsumritt