Landestreuhandstelle Rheinland-Pfalz
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Die LTH Landestreuhandstelle Rheinland-Pfalz in Mainz ist als Ressort der LRP Landesbank Rheinland-Pfalz rechtlich unselbstständig, aber wirtschaftlich eigenständig. Sie ist mit der Aufgabe betraut, die Förderprogramme auf dem Gebiet des Wohnungs- und Städtebaus umzusetzen. Träger der Förderung ist das Land Rheinland-Pfalz. Die LTH wurde 1949 als Treuhandfonds für Grundpfandrechte gegründet und 1960 in die neu geschaffene LRP eingegliedert.
Kennzahlen per 31. Dezember 2005
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Bilanzsumme: 2,2 Mrd. Euro Fördervolumen (Haushaltsmittel): 145,1 Mio. Euro geförderte Wohneinheiten 2004: 6146 Bestand geförderter Wohneinheiten: 103.895 Mitarbeiter im Jahresdurchschnitt: 80
[Bearbeiten] Aufgaben
Die LTH vergibt mit den ihr vom Land treuhänderisch übertragenen Fördermitteln insbesondere Baudarlehen, Aufwendungsdarlehen und Zuschüsse für
- den Bau oder Kauf von Wohneigentum zur Eigennutzung
- Das Land unterstützt den Bau und Erwerb von Eigenheimen beziehungsweise Eigentumswohnungen mit zinsgünstigen Landesdarlehen oder zinsverbilligten Kapitalmarktdarlehen. Die Höhe der Darlehen hängt von der Haushaltsgröße und dem Haushaltseinkommen des Bauherren ab. Antragsberechtigt sind Bauherren und Käufer, die die nach Haushaltsgröße gestaffelten Einkommensgrenzen nicht überschreiten.
- den Bau von Mietwohnungen
- Das Land fördert den Neubau von Mietwohnungen. Die Programmangebote für die Bauherren unterscheiden sich insbesondere nach dem Einkommen der Mieter, für die die Wohnungen gebaut werden. Aus dieser Grundentscheidung ermittelt sich die Förderhöhe.
- die Modernisierung von Wohneigentum und Mietwohnungen
- Das Förderprogramm umfasst Investitionszuschüsse und zinsverbilligte Kapitalmarktdarlehen an Bauherren. Eine selbst genutzte Wohnung wird gefördert, wenn das Einkommen des Antragstellers und seiner Haushaltsangehörigen ein gewisses Einkommen nicht überschreitet. Eine geförderte Mietwohnung darf nach Abschluss der Arbeiten eine bestimmte Mietobergrenze nicht übersteigen.