Landgericht Berlin
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Das Landgericht Berlin ist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit des Bundeslandes Berlin.
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[Bearbeiten] Gerichtssitz und -bezirk
Der Sitz des Landgerichts ist Berlin; der Gerichtsbezirk entspricht dem Gebiet des Stadtstaates.
[Bearbeiten] Gerichtsgebäude
Das Landgericht Berlin ist in insgesamt drei über das Stadtgebiet verteilten Gebäuden untergebracht. Die meisten Zivilkammern des Gerichts befinden sich in dem Gebäude am Tegeler Weg 17 - 21 in Charlottenburg-Wilmersdorf. Dieses denkmalgeschützte Gebäude des Landgerichts wurde 1901 bis 1906 nach Entwürfen von Hermann Dernburg und Ernst Petersen errichtet.
Weitere Gebäude des Landgerichts Berlin befinden sich in der Littenstraße in Berlin-Mitte (ebenfalls Zivilgerichtbarkeit, vor allem Berufungskammern und Kammern für Handelssachen) und in Berlin-Tiergarten in der Turmstraße 91 (Strafgerichtsbarkeit) als Teil des sogenannten Kriminalgerichts Moabit.
[Bearbeiten] Über- und nachgeordnete Gerichte
Dem LG Berlin sind zunächst das Kammergericht und sodann der Bundesgerichtshof übergeordnet. Nachgeordnet sind die Berliner Amtsgerichte in Charlottenburg, Hohenschönhausen, Köpenick, Lichtenberg, Mitte, Neukölln, Pankow-Weißensee, Schöneberg, Spandau, Tempelhof-Kreuzberg, Tiergarten und Wedding.