Landkreis Leitmeritz
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Der deutsche Landkreis Leitmeritz bestand in der Zeit zwischen 1938 und 1945.
Der Landkreis Leitmeritz umfasste am 1. Januar 1945:
- 4 Städte,
- 153 weitere Gemeinden.
Am 1. Dezember 1930 hatte der Landkreis Leitmeritz 79.200 Einwohner, am 17. Mai 1939 waren es 71.547 und am 22. Mai 1947 54.133 Bewohner.
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[Bearbeiten] Verwaltungsgeschichte
[Bearbeiten] Tschechoslowakei/deutsche Besatzung
Vor dem Münchner Abkommen vom 29. September 1938 gehörte der politische Bezirk Litoměřice zur Tschechoslowakei.
In der Zeit vom 1. bis 10. Oktober 1938 besetzten deutsche Truppen dieses Gebiet. Der politische Bezirk Litoměřice trug fortan die frühere deutsch-österreichische Bezeichnungen Leitmeritz. Der politische Bezirk Leitmeritz umfasste die Gerichtsbezirke Auscha, Leitmeritz und Lobositz.. Seit dem 20. November 1938 führte der politische Bezirk Leitmeritz die Bezeichnung „Landkreis“. Er unterstand bis zu diesem Tage dem Oberbefehlshaber des Heeres, Generaloberst von Brauchitsch, als Militärverwaltungschef.
[Bearbeiten] Deutsches Reich/Großdeutsches Reich
Am 21. November wurde das Gebiet des Landkreises Leitmeritz förmlich in das Deutsche Reich eingegliedert und trat zum Verwaltungsbezirk der Sudetendeutschen Gebiete unter dem Reichskommissar Konrad Henlein.
Sitz der Kreisverwaltung war die Stadt Leitmeritz.
Ab 15. April 1939 galt das Gesetz über den Aufbau der Verwaltung im Reichsgau Sudetetenland (Sudetengaugesetz). Danach trat der Landkreis Leitmeritz zum Reichsgau Sudetenland und wurden dem neuen Regierungsbezirk Aussig zugeteilt.
Zum 1. Mai 1939 wurde eine Neugliederung der teilweise zerschnittenen Kreise im Sudetenland verfügt. Danach wurde der Landkreis Dauba aufgelöst. Seine Westhälfte (Gerichtsbezirk Wegstädtl) fiel an den Landkreis Leitmeritz, während dieser die Gemeinde Schima an den Landkreis Teplitz-Schönau abgab.
Bereits zum 1. August 1939 wurde der Landkreis Dauba in seinen früheren Grenzen wieder errichtet. Damit trat der Gerichtsbezirk Wegstädtl zu diesem Kreis zurück.
Bei diesem Zustand blieb es bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs.
Seit 1945 gehört das Gebiet zunächst wieder zur Tschechoslowakei. Heute ist es ein Teil der tschechischen Republik.
[Bearbeiten] Kommunalverfassung
Bereits am Tag vor der förmlichen Eingliederung in das Deutsche Reich, nämlich am 20. November 1938, wurde alle Gemeinden das Recht der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 verliehen. Es galten fortan die im bisherigen Reichsgebiet üblichen Bezeichnungen, nämlich statt:
- Ortsgemeinde: Gemeinde,
- Marktgemeinde: Markt,
- Stadtgemeinde: Stadt,
- politischer Bezirk: Landkreis.
[Bearbeiten] Ortsnamen
Es galten die bisherigen Ortsnamen weiter, und zwar in der deutsch-österreichischen Fassung von 1918.