Landstadt
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Als Landstadt wird eine Stadt mit weniger als 5.000 Einwohnern bezeichnet. Meistens handelt es sich um sehr alte Titularstädte, denen bereits im Mittelalter der Titel "Stadt" verliehen wurde.
Die nächstgrößere Kategorie ist die Kleinstadt mit 5.000 bis 20.000 Einwohnern.
Im alten Mecklenburg bezeichnete man - unabhängig von der Einwohnerzahl - alle Städte der einzelnen Landesteile als Landstadt außer den beiden Hansestädten Rostock und Wismar sowie den im 18. Jahrhundert entstandenen Residenzen Neustrelitz und Ludwigslust, die längere Zeit einen Sonderstatus behielten.