Diskussion:Lastschrift
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[Bearbeiten] Weitere Arten von Lastschriften
Da fehlt so einiges - eigentlich ist jede "umgekehrte Überweisung" ne Lastschrift, zB auch ne GAA-Abhebung oder halt ne POZ-Zahlung. -- JensMueller 20:19, 25. Aug 2004 (CEST)
- hmm werden die auch durch das Abkommen für den Lastschriftverkehr abgedeckt? wenn ja dann sollten die rein wenn nicht dann nicht denke cih mal ...Sicherlich 20:32, 25. Aug 2004 (CEST)
- GAA-Abhebungen fallen nicht unter das Lastschrift-Abkommen, mittlerweile werden alle Verfügungen über Autorisierungszentralen (in Deutschland : Köln) gegen bestehende Kontosperren geprüft, durch einkodierte Sperren gibt es pro Karte darüber hinaus (GAA-)Verfügungsgrenzen pro Abhebung / Tag / Woche damit werden die Risiken bei Kartenverlust mit Mißbrauch begrenzt. --Wmeinhart 21:08, 10. Sep 2004 (CEST)
[Bearbeiten] Überarbeitung 29.05.05
haie Ehrhardt,
schön das du es überarbeitet hast! .. nur haben wir jetzt redundanzen bei Einzugsermächtigung und Abbuchungsverfahren; auch sind die überschriften etwas mißverständlich, da Lastschriftrückgabe bei Einzug und abbuchung unterschiedlich sind; IMO sollte das in den extra-artikeln bleiben (wo es soweit ich das sehe korrekt dargestellt ist ... was denkst du? ...Sicherlich Post 19:51, 29. Mai 2005 (CEST)
- ich werde die speziellen fälle jetzt auslagern wegen;
- die vorschriften sind alle Deutschlandtypisch und in anderen ländern sicherlich anders; daher steht zu vermuten, dass die artikel länger werden und unterschiedliche landesspezifische aspekte einbringen werden
- daher würde eine Überschrift "Regelungen in deutschland" die struktur unnötig komplex machen
- die einzelartikel haben auch jetzt noch mehr informationen und IMO besser strukturiert
- es ist jetzt mehr "platz" die allgemeinen regelungen deutlicher darzulegen
- ...Sicherlich Post 20:29, 29. Mai 2005 (CEST)
- die vorschriften sind alle Deutschlandtypisch und in anderen ländern sicherlich anders; daher steht zu vermuten, dass die artikel länger werden und unterschiedliche landesspezifische aspekte einbringen werden
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- Hallo, leider haben Sie meine Antwort nicht abgewartet. Wegen eines Bearbeitungskonflikts konnte ich sie auch nicht mehr einstellen. Irgendwie ärgert mich das schon. Auf jeden Fall müssen die Artikel zum Einzugsermächtigungsverfahren noch überarbeitet werden. Die Auslagerung der Texte für die Einzugsermächtigung und den Abbuchungsauftrag ist zwar o.k. Das war von mir aber erst nach der Überarbeitung der Texte geplant. Ich nehme an, dass Sie das nun machen werden. Im Übrigen ist das Rückgabeverfahren dasselbe unabhängig davon, ob es sich um das Einzugsermächtigungsverfahren oder um das Abbuchungsauftragsverfahren handelt. Den Rückgabegrund "mangels Deckung" hätte ich aufgrund Ihres Diskussionsbeitrags ergänzt. Auch da sind Sie mir mit der Auslagerung zuvor gekommen. -- Ehrhardt 20:54, 29. Mai 2005 (CEST)
- haie Ehrhardt, ich hatte deinen edit so verstanden, dass du meinen beitrag zwar verstanden hast; aber nicht darauf reagieren willst, da du geändert aber nicht geantwortet hast. Das Rückgabeverfahren ist grundsätzlich das selbe; das ist klar. Warum sollen die Texte erst hier bearbeitet werden und dann später ausgelagert werden? das verstehe ich nicht wirklich!? ...Sicherlich Post 00:38, 30. Mai 2005 (CEST)
- Ganz einfach, weil man irgendwo anfangen muss. Vermutlich wird es auch am Ende noch Redundanzen geben. Das halte ich aber nicht für schlimm. Aus Sicht des Lesers/Nutzers ist das sogar einfacher, je nachdem, wo er einsteigt. Redundanzen sind auch an anderen Stellen in der Wikipedia durchaus üblich. Sie sollten aber in sinnvollen Grenzen gehalten werden. Ich habe mir den ganzen Fall auch noch einmal überlegt. Sie haben nur einen Teil ausgelagert und den Rest gelöscht, deshalb möchte ich eigentlich einen teilweisen Revert machen. Das Schreiben war nicht ganz einfach. Aus meiner Sicht sind die Texte auch gut. Natürlich ist diese Meinung vom Autor auch nicht anders zu erwarten. Einen Edit-War oder sonst einen Streit möchte ich allerdings nicht auslösen. Lassen Sie mich also den Teilrevert mit Ergänzungen vornehmen und dann kümmern wir uns (gemeinsam?) um die Strukturierung auch im Kontext mit anderen Artikeln. Allerdings mache ich erst nach meinem Urlaub wieder intensiv mit :-) -- Ehrhardt 18:10, 30. Mai 2005 (CEST)
- haie Ehrhardt, ich hatte deinen edit so verstanden, dass du meinen beitrag zwar verstanden hast; aber nicht darauf reagieren willst, da du geändert aber nicht geantwortet hast. Das Rückgabeverfahren ist grundsätzlich das selbe; das ist klar. Warum sollen die Texte erst hier bearbeitet werden und dann später ausgelagert werden? das verstehe ich nicht wirklich!? ...Sicherlich Post 00:38, 30. Mai 2005 (CEST)
- Hallo, leider haben Sie meine Antwort nicht abgewartet. Wegen eines Bearbeitungskonflikts konnte ich sie auch nicht mehr einstellen. Irgendwie ärgert mich das schon. Auf jeden Fall müssen die Artikel zum Einzugsermächtigungsverfahren noch überarbeitet werden. Die Auslagerung der Texte für die Einzugsermächtigung und den Abbuchungsauftrag ist zwar o.k. Das war von mir aber erst nach der Überarbeitung der Texte geplant. Ich nehme an, dass Sie das nun machen werden. Im Übrigen ist das Rückgabeverfahren dasselbe unabhängig davon, ob es sich um das Einzugsermächtigungsverfahren oder um das Abbuchungsauftragsverfahren handelt. Den Rückgabegrund "mangels Deckung" hätte ich aufgrund Ihres Diskussionsbeitrags ergänzt. Auch da sind Sie mir mit der Auslagerung zuvor gekommen. -- Ehrhardt 20:54, 29. Mai 2005 (CEST)
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- joh mach mal ... wenn ich inhalte gelöscht habe war das unbeabsichtigt! das war nicht die idee ;) .. gewisse redundanzen sind klar aber nur wenn nötig ;) ...Sicherlich Post 18:54, 30. Mai 2005 (CEST)
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- Ich hab das jetzt gemacht. In den nächsten zehn Tagen habe ich vermutlich urlaubsbedingt :-) keinen Zugriff aufs Internet. Bitte keinen Edit-War anfangen. Ich bin aber gespannt, ob sich Verbesserungen/Änderungen ergeben. Ich bin auf jeden Fall der Meinung, dass es für den Nutzer besser ist, wenn wir auch hier die beiden Verfahren kurz erklären. Detaillwissen gehört aber in die ausbaufähigen Einzelartikel zur Einzugsermächtigung und zum Abbuchungsauftrag. Da sind wir uns einig. Herzliche Grüße -- Ehrhardt 23:09, 31. Mai 2005 (CEST)
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[Bearbeiten] "wilde lastschrift"
hat jemand nähere informationen zu "wilden lastschriften"? soweit ich weiss, wird sie von manchen einzelhändlern eingesetzt, um die gebühren, die bei einer ec-transaktion anfallen würden, zu sparen. die kundenkarte wird zwar eingelesen, allerdings nur, um an die kontonummer zu kommen, dann wird unterschrieben. --Roxbury 17:26, 15. Mai 2006 (CEST)
- vermutlich meinst du das Elektronisches Lastschriftverfahren --> siehe Electronic Cash #Weitere Zahlverfahren mit electronic-cash-Karten .. sollte vielleicht auch hier eingebaut werden ...Sicherlich Post 17:34, 15. Mai 2006 (CEST)
[Bearbeiten] Lastschriftrückgabe nach 6 Wochen
Die Darstellung des BGH-Urteils war falsch und wurde von mir geändert.
Alter Text: "Der Widerruf ist unbefristet möglich bis zur Genehmigung durch den Kontoinhaber. (Die Genehmigung kann dabei - auch wenn es die AGB anders formulieren - nicht im Schweigen des Inhabers gesehen werden, so der BGH in der angegebenen Entscheidung)."
Der BGH hat im zitierten Urteil explizit die Möglichkeit einer Änderung der AGB angeregt. Diese ist durch die Banken umgesetzt. Das "Schweigen ist nicht Zustimmung"-Thema ist damit BGH-konform vom Tisch. Hier der Link auf das Urteil:
http://www.jura.uni-sb.de/Entscheidungen/Bundesgerichte/BGH/zivil/bgh39-00.html
Karsten11 17:54, 29. Mai 2006 (CEST)
[Bearbeiten] Einzugsermächtigung
@ IP: das verfahren wird iim Artikel Einzugsermächtigung nicht beschrieben? ich zitieren mal: "Der Zahlungsempfänger reicht bei seiner Bank eine entsprechende Lastschrift ein..." .. weiter im Text stößt der Lesende auf eine Überschrift die sich da nennt: "Ablauf einer Zahlung im Einzugsermächtigungsverfahren" ... hier bei Lastschrift sollte/wird das Verfahren allgemein erklärt; speziell findet es sich halt bei Einzugsermächtigung. ... man kann Sicherlich überlegen die artikel zusammenzulegen; aber so ist der stand bis jetzt. Wenn ein leser Einzugsermächtigungsverfahren eingibt wird er wohl eher was spezielles wissen wollen. Ein unbedarfter würde einfach nur Einzugsermächtigung oder Lastschrift eingeben ...Sicherlich Post 13:57, 2. Sep 2006 (CEST)
- achja und wg. link; man kann so verlinken: [[Ziel|freier text]] klammern als verweis waren in Büchern ggf. sinnvoll; das ist hier unnötig ...Sicherlich Post 14:01, 2. Sep 2006 (CEST)
Zwischen dem Lastschrifteinzug und der Einzugsermächtigung besteht ein Unterschied: Bei der Einzugsermächtigung erteilt der Zahlungspflichtige (z.B. der Kundes eines Versandhauses)dem Zahlungsempfänger ausdrücklich der Ermächtigung, sein Konto zu belasten. Beim Lastschrifteinzug fehlt diese ausdrückliche Ermächtigung. Lediglich in der banktechnischen Abwicklung gibt es praktisch keinen Unterschied. ..Vestitor 22:40, 12. Mär. 2007 (CET)
- IMO Nö; Lastschrift ist der Oberbegriff; einzugsermächtigung eine spezialform; so sagt es im übrigen auch der Artikel Lastschrift ...Sicherlich Post 00:42, 13. Mär. 2007 (CET)