Legalbewährung
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Legalbewährung ist ein Begriff aus der Strafrechtspflege. Damit ist gemeint, dass sich ein Proband (unter Bewährung stehender Mensch) oder ein Verurteilter bewährt hat und zwar im Sinne davon, dass er in der Bewährungszeit keine neuen Straftaten verübt hat. Als praktisches Beispiel: Jemand hat eine Freiheitsstrafe oder Jugendstrafe bis zu 2 Jahren erhalten, wobei diese zur Bewährung ausgesetzt wurde. Für den Bewährungszeitraum hat er Auflagen erhalten, z. B. Arbeitsstunden zu erbringen und an einem Kurs für auffällige Kraftfahrer teilzunehmen. Er nimmt nicht am Kurs teil, da er keine Zeit hat. Er begeht jedoch in der Bewährungszeit keine neue Straftat. Der Richter sieht dem nach. Die Reststrafe wird erlassen. Somit hat er sich in diesem Sinne "legal bewährt".