Leges Iuliae
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Unter Leges Iuliae versteht man sowohl die von Caesar als auch die von Augustus erlassene oder veranlassten Gesetze.
Von Caesar stammen:
- Lex agraria („Ackergesetz“): 59 v. Chr. wurden zwei Ackergesetze erlassen, von denen das eine die Aufteilung der kampanischen Domänen vorsah.
- Lex de repetundis: 59 v. Chr.; Gesetz, das noch in der römischen Kaiserzeit eine der wichtigsten Grundlagen der Provinzialverwaltung bildete.
- Lex Vatinia de imperio Caesaris („über das Kommando Caesars”): legte 59 v. Chr. die Provinzen fest, die Caesar nach Ablauf seines Konsulats für fünf Jahres unterstellt werden sollten.
- Lex Licinia Pompeia der Konsuln Marcus Licinius Crassus und Gnaeus Pompeius Magnus: Verlängerung der gallischen Statthalterschaft Caesars um 5 Jahre 55 v. Chr..
- Lex municipalis („Munizipiengesetz“): 45 v. Chr., regelte die Rechtsprechung in den Landstädten des römischen Reichs
Von Augustus stammen:
- Lex de adulteriis coërcendis („über die Verhinderung von Ehebrüchen“): 18 v. Chr.; enthält Strafvorschriften für Unzucht und Ehebruch.
- Lex iudiciorum publicorum et privatorum („über öffentliche und private Gerichte“): mehrere Gesetze zur Regelung des Verfahrens-, Straf- und Privatrechts.
- Lex de maritandis ordinibus („über die Heiratspflicht der Stände“): wohl 18 v. Chr.; enthält Eheverbote und -gebote sowie Sanktionen gegen Unverheiratete.