Diskussion:Lehnsmann
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[Bearbeiten] Doppeleintrag
Noch ein anderer Text aus Lehnsnehmer: "Ein Lehnsmann (auch: Lehnsnehmer) war der Empfänger eines Lehens durch seinen Lehnsherrn. Dieses Lehen wird dem Lehnsnehmer üblicherweise als Anerkennung seiner Leistungen und Treue gegenüber dem Lehnsherrn von diesem verliehen. Der Lehnsnehmer ist im Gegenzug dazu verpflichtet, dem Lehnsherrn Abgaben aus den Erträgen des Lehens zu leisten und auf dessen Aufforderung hin ihn militärisch zu unterstützen."
Hierhin verschoben weil: auch wenn es mal einen Artikel sozusagen doppelt gibt, was zu lösen ist, muss man nicht gleich einen Artikel mit zwei Fassungen doppeln. -- Simplicius - ☺ 01:06, 25. Jun 2006 (CEST)