Diskussion:Leitungsrecht
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[Bearbeiten] Anton-Josef
Was soll das denn jetzt ? Einfach komplette Inhalte ohne begründeten Grund zu löschen, ist eine Unart ! --cwagener 14:49, 20. Jan 2005 (CET)
- Wiederhergestellung der Fortschreibung. --cwagener 14:57, 20. Jan 2005 (CET)
Tschuldigung, ist sonst nicht meine Art. Da muss wohl bei der Speicherung der Begründung was schief gegangen sein.
Aber nun:
- Durch das Recht an einem Grundstück sichert sich ein Dritter einen Vorteil. Der Eigentümer des "dienenden" Grundstücks muss die Nutzung (z.B. Leitungsrecht/ Überbauung) dulden oder mittels des Eintrages des Grundstücks Beiträge leisten (z.B. Wohnrecht, Nießbrauch). Hier wirken Rechte Dritter immer als Belastung für das Grundstück, sie wirken wertmindernd.
Ein Dritter sichert sich keinen Vorteil, da im Regelfall Energieversorger oder Telekommunikationsunternehmen das Leitungsrecht zur Sicherung der Infrastruktur beanspruchen. Völlig anders beim Wegerecht, das auch Privatpersonen beanspruchen können, die sich dann wirklich einen Vorteil sichern.
Wohnrecht, Nießbrauchrecht und Baulast, wirken sich tatsächlich wertmindern aus.
Aber in einem Satz mit dem Leitungsrecht, entsteht der Eindruck, das auch das Leitungsrecht immer wertmindernd wirkt. Das ist aber nur der Fall, wenn zum Beispiel Hochspannungsleitungen über Wohnbebauung geführt werden. In der Erde verlegte Leitungen wirken sich regelmäßig nicht wertmindernd aus, da das betreffende Gelände sowieso nicht bebaut werden darf.
- Der Grundgedanke der Grunddienstbarkeit liegt darin, durch Unterlassen oder Dulden auf einem Grundstück die Nutzung eines zweiten begünstigten Grundstücks unabhängig vom jeweiligen Eigentümer zu ermöglichen. Dabei ist das zweite Grundstück das "Herrschende", das zur Duldung/ Unterlassung verpflichtete Grundstück das "Dienende". Die Belastungen werden immer im Grundbuch des dienenden Grundstücks vorgetragen.Der Eigentümer des dienenden Grundstücks ist nicht zu einem Tun, einer Handlung, sondern nur zur Duldung oder Unterlassung verpflichtet.
Dieser Abschnitt ist, so meine ich, der typisch deutsche Rechtsverdreherkram (Tschuldigung) und ist einer einfachen Erklärung des Begriffes Leitungsrecht eher hinderlich.
Gruß --Anton-Josef 16:30, 20. Jan 2005 (CET)
- Als erstes wird bei einer Wertermittlung für das begünstigte und das belastete Grundstück in der Regel zunächst der Verkehrswert ohne Berücksichtigung des Rechts zu ermitteln.
- Wird jedoch die Qualität eines Grundstücks durch das Recht entscheidend geändert (wie Fortfall der Baulandqualität durch ein Aussichts- oder Leitungsrecht oder Entstehen von Baulandqualität durch ein Wegerecht), so ist bei der Ermittlung des Grundstückswertes unmittelbar von der durch das Recht geänderten Qualität auszugehen.
- Der Wertvorteil, den das begünstigte Grundstück durch das Recht erfährt, bzw. die Wertminderung, die das belastete Grundstück erleidet, ist nach dem wirtschaftlichen Vorteil bzw. Nachteil zu bemessen, wobei auf objektive Gesichtspunkte abzustellen ist. Das gleiche gilt für personenbezogene Rechte z.B. Nießbrauch, Wohnrecht .
- Eine Wertminderung kann - insbesondere im Außenbereich - auch dann gegeben sein, wenn eine Ertragseinbuße nicht vorliegt. Feste Prozentsätze zum Ausgleich von Wertminderungen kommen allenfalls im Außenbereich in Betracht.
- Es wird immer wieder die These vertreten, Leitungsrechte seien nicht wertmindernd, aber überwiegend wird in der Literatur und Rechtsprechung Leitungsrechte als wertmindernd anerkannt. Es ist immer auf den Einzelfall abzustellen; es ist ein Unterschied, ob es sich um ein Erdkabel oder eine Hochspannungsleitung handelt/ es ist ein Unterschied ob es sich um ein Wohngrundstück oder Gewerbegrundstück handelt.
- Mein hilfsweiser Ausflug zum Grundgedanken der Grunddienstbarkeit sollte dem Überblick dienen. Ein wiki-Beitrag ist nicht nur für Fachleute, sondern insbesondere für Otto Normalverbraucher. Und daher auch umfassend zu beschreiben.
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- --cwagener 17:52, 20. Jan 2005 (CET)
Und Nun?
Ich hatte den Artikel , versehentlich anonym, angelegt um einfach nur den Begriff zu erläutern.
Wenn Du jetzt eine riesige Abhandlung willst, nur zu. Aber bitte so schreiben, das der normale Mensch das auch verstehen kann.
Grüße --Anton-Josef 18:17, 20. Jan 2005 (CET)
[Bearbeiten] Hallo, ihr beiden!
Nach meiner Einschätzung ist der Erfolg eurer bisherigen Bemühungen allenfalls, etwa 1000 Leute vom Jurastudium abgehalten zu haben. Deshalb werdet ihr zu Juraprofessoren honoris causa ernannt und bekommt den ehrenvollen Auftrag, einen Artikel von einer halben Seite zum Thema "Leitungsrecht" für die berühmte Enzyklopädie "Wikipedia" zu schreiben, die sowohl von interessierten Laien als auch von Juristen gelesen wird. Es handelt sich um eine besonders anspruchsvolle Aufgabe, die kaum im Viertelstundenrhythmus zu schaffen ist, sondern solide Grundlagenforschung erfordert, aber auch die Fähigkeit, komplizierte Fachbegriffe allgemeinverständlich darzustellen. Meines Wissens plant der Verlag C.H.Beck, als Ergänzung zum Palandt einen Kommentar zum Thema "Leitungsrecht" herauszubringen und sucht noch geeignete Autoren. Wäre das nicht eurere Chance? --wau 00:32, 21. Jan 2005 (CET)
- Nach Sichtung der wau-Seite muss ich neidlos feststellen, hier handelt es sich um einen Fachmann (oder Fachfrau ?). Da die akademischen Weihen schon vorliegen, bleibt uns beiden wohl nur der Weg, einen unabhängigen Dritten einzuschalten. Werde mich aber ggfs. in einer ruhigen Minute mal hinsetzen und den nicht unkomlizierten Sachverhalt des "Leitungsrechts" unter der Berücksichtigung der Ansichten von Bernd das Brot aufarbeiten: Wenn Sie mich suchen, ich halte mich in der Nähe des Wahnsinns auf, genauer gesagt auf der schmalen Linie zwischen Wahnsinn und Panik, gleich um die Ecke von Todesangst, nicht weit weg von Irrwitz und Idiotie! Mit einem schmunzelnden Gruss ins Wochenende --cwagener 09:36, 21. Jan 2005 (CET)
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- Völlig richtig (wie unser beliebter Bundeskanzler sagen würde), es gibt sicherlich wichtigere Probleme als Leitungsrecht, als wie da sind: Weltfrieden, Kuschelsex, Sonderangebote bei Aldi. Aber am allerwichtigsten: hier im Rheinland hat die jecke Zeit des Karnevals begonnen. Und deshalb zum Wochenende einen Auszug aus dem rheinischen Grundgesetz: „et küt wie et küt un et is immer noch jot jejange“. Gruß --Anton-Josef 09:50, 21. Jan 2005 (CET)
wau gebührt Dank !
"Viele kleine Leute, an vielen kleinen Orten, die viele Dinge tun, werden das Antlitz dieser Erde verändern." (Afrikanisches Sprichwort)
--cwagener 14:18, 23. Jan 2005 (CET)