Lex causae
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Als lex causae (lat. Recht des Schuldverhältnisses) bezeichnet man im Internationalen Privatrecht diejenige Rechtsordnung, nach welcher ein bestimmtes vertragliches Schuldverhältnis beurteilt wird.
Wird ein Anspruch aus einem Vertrag mit Auslandsbezug eingeklagt, so entscheidet das angerufene Gericht anhand der Kollisionsnormen seines Prozessrechts – der lex fori –, welche der in Betracht kommenden Rechtsordnungen anzuwenden ist, um den Vertrag zu beurteilen und damit das Bestehen des eingeklagten Anspruchs festzustellen. Diese Rechtsordnung ist die lex causae.