Diskussion:Lizenzzeitung
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Lizensieren, Wortstamm {lizenz} + Verbendung {ieren}, allomorph zu {lizenz} = {lizens}, also lizensieren. (--Stefan Matysiak 10:26, 23. Okt 2005 (CEST))
- Sagt wer? „Lizensieren” findet sich weder im Duden (ich habe hier 21. Auflage) noch im Wahrig (online: wissen.de). Siehe auch Wikipedia:Liste_von_Tippfehlern/L -- H005 10:35, 23. Okt 2005 (CEST)
Ja, das ist eine der merkwürdigen Änderungen der ansonsten von mir geschätzten Rechtschreibreform. Eigentlich ist das S in lizensieren phonologisch distribuiert (alle Welt spricht dort auch ein S und kein Z!!). Wenn mit Z, dann lieber gar nicht. Ich habe das Wort komplett getilgt. --Stefan Matysiak
- Hm, ich spreche dort ein Z. Deswegen fiel mir der Tippfehler ja auf. Aber vielleicht wirkt sich die orthographische Änderung hier auch schon auf die Phonetik aus. :-) -- H005 14:25, 23. Okt 2005 (CEST)
- Habe jetzt noch mal etwas nachgeforscht: Es hieß schon immer „lizenzieren”, auch schon lange vor der Rechtschreibreform. Die Schreibweise „lizensieren” wurde erst von Microsoft eingeführt (vermutlich ein Übersetzungsfehler vom Amerikanischen „to license”) und erst viele Jahre später korrigiert. Ergo: immer nur mit zwei Z, egal ob nach den alten oder neuen Regeln. -- H005 10:01, 24. Okt 2005 (CEST)
Naja, offenbar sind Medienwissenschaftler tendenziell Analphabeten. In der medienwissenschaftlichen Literatur sind beide Varianten verbreitet. Von „lizensieren” schreiben etwa Hermann Meyn: Massenmedien in der Bundesrepublik Deutschland, Berlin 1971, S. 35, oder Rüdiger Liedtke: Die verschenkte Presse. Die Geschichte der Lizensierung von Zeitungen nach 1945, Berlin 1982, beides also vor Bill Gates. Ebenso: Jörn Kruse: Lizensierung und Wettbewerb im Mobilfunk, Berlin 1993. Bei Google kommen auf knapp 600.000 „Lizenzierung” immerhin gut 200.000 „Lizensierung”. Hintergrund dürfte wohl sein, dass das Wort offenbar unterschiedlich gesprochen wird und zudem das Wortbildungsendung {sieren} in der deutschen Sprache häufiger ist (--Stefan Matysiak 22:58, 6. Nov 2005 (CET))
[Bearbeiten] Ursprung der Lizenzen
Die Politik der amerikanischen Umerziehung in Deutschland
Der Einmarsch in Deutschland hätte eigentlich das Ende der psychologischen Kriegführung bringen müssen, denn wenn der militärische Krieg beendet war, dann mußte auch der psychologische aufhören. Doch die Psycho-Krieger waren (wie die Wirtschaftskrieger) der Ansicht, daß der psychologische Krieg (wie der wirtschaftliche) nie zuende geht. Die Abteilung für psychologische Kriegführung wurde in Abteilung für Informationskontrolle umgetauft und nahm (weiterhin unter General McClure) ihren Sitz in Bad Homburg, von wo sie im Frühjahr 1946 nach Berlin, dem Sitz des Militärgouverneurs, verlagert wurde. Die Abteilung für Informationskontrolle war eine der Abteilungen der Militärregierung und für den gesamten Bereich der Kultur und des Nachrichtenwesens (mit Ausnahme der Erziehung und Religion) zuständig. [...]
Der Lizenzträger
Der Versuch, durch die Besatzung eine Änderung des deutschen Volkscharakters zu bewirken, bediente sich des Lizenzsystems. Während in der sowjetisch besetzten Zone die Verschiebung der Machtverhältnisse zwischen den sozialen Gruppen (»Klassen«) einen Wechsel in allen Aspekten des Lebens bewirken sollte, glaubte die neo-freudianisch orientierte amerikanische Politik, das gleiche Ziel durch die Besetzung bestimmter Führungspositionen mit ausgewählten Persönlichkeiten erreichen zu können. Wurden damit in Ostdeutschland Parteien und »Massenorganisationen« als Ausdruck bestimmter Klassen zu Trägern der neuen Ordnung, so lag in Westdeutschland das Schwergewicht auf Einzelpersönlichkeiten, den Lizenzträgern. Beide Systeme hatten ihre Vorteile und Nachteile. Verursachte das kollektive östliche System eine Sinnesänderung großer Massen der Bevölkerung, eine Sinnesänderung, die jedoch vor allem auf der Anerkennung geänderter Machtverhältnisse beruhte und daher verhältnismäßig oberflächlich blieb, so bewirkte das individuelle westliche System zwar nur die Sinnesänderung einzelner, ausschlaggebender Gruppen, dafür aber eine Sinnesänderung, die in die Tiefe drang und »unter die Haut« ging. Die Charakterwäsche war überall dort erfolgreich, wo ein einzelner - als Zeitungsherausgeber, Verleger, Filmunternehmer - eine weittragende Wirkung ausüben konnte, und dort erfolglos, wo - in der Schule, in der Parteipolitik, in der Wirtschaft, der Bundeswehr - das Zusammenwirken vieler erforderlich gewesen wäre. Zwar könnte dagegen eingewendet werden, daß beim Rundfunk nicht nur einzelne Persönlichkeiten lizenziert, sondern ganze, von den Amerikanern zusammengestellte »teams« als »Paket« in die bundesrepublikanischen publizistischen Machtpositionen eingebracht wurden, aber auch hier handelt es sich um wenige hundert Persönlichkeiten. [...]
Die von Morgenthau vorgeschlagene Unterbrechung aller Kommunikationsmedien schlug sich im SHAEF-Gesetz 1019 vom 24.11.1944 nieder, das in allen drei Westzonen durch das Militärregierungsgesetz 191 (abgeändert am 12.5.1945) ersetzt wurde. Das Gesetz verbot die Herstellung von Drucksachen und Filmen, das Aufführen von Musik, das Betreiben von Schaubühnen, Rundfunkstationen usw. Die Nachrichten-Kontrollvorschrift Nr. 1 vom gleichen 12. Mai 1945 erlaubte aufgrund schriftlicher Zulassungen der Militärregierung:
a) das Veröffentlichen von Zeitungen, Magazinen, Zeitschriften, Büchern, Plakaten, Broschüren, Musikalien und sonstigen Veröffentlichungen;
b) den Betrieb von Nachrichtendiensten, Nachrichten- und Bildagenturen, Rundfunk- und Fernsehstationen oder -einrichtungen, von Drahtsendern, Niederfrequenzübertragungsanlagen;
c) die Herstellung von Filmen, Schallplatten und sonstigen Tonaufnahmen, ferner die Vorbereitung und Veranstaltung von Schauspielen, Konzerten, Opern, Jahrmärkten, Zirkus-, Karneval- oder anderen Aufführungen, bei denen Schauspieler oder Musiker mitwirken.
Für die genannten Tätigkeiten wurden Zulassungen mit einem einheitlichen Text erteilt. Für diese Zulassungen setzte sich der amerikanische Sprachgebrauch (licence) durch, man sagte Lizenz. Der in der Zulassungsurkunde Zulassungsinhaber genannte Begünstigte wurde allgemein als »Lizenzträger« bezeichnet. Vielleicht dachte man daran, daß an die Stelle der Hoheitsträger des Dritten Reiches die Lizenzträger der Besatzungsmacht getreten waren, so wie an Stelle der staatlichen Hoheit die besatzungsrechtliche Erlaubnis getreten war.
[...] Nach § 2d der Zulassungsurkunde sollten die Lizenzträger von anderen Personen oder Gruppen unabhängig sein. Es war ihnen also untersagt, als Platzhalter sozialer Gruppen, wie z. B. der Gewerkschaften oder Parteien, aufzutreten. Sie sollten aber auch gegenüber finanziellen Interessen unabhängig sein. Die Betriebsanweisung für die Presse Nr. 1 vom Sommer 1945 bestimmte, daß alle Einnahmen, die nach Abzug der Miete, Gebühren für Nachrichtendienste und besondere Zahlungen für requiriertes Material übrigblieben, persönliches Eigentum der Lizenzträger seien. Diese waren verpflichtet, die Unternehmen nach besten Geschäftsgrundsätzen zu betreiben. Die Lizenzträger wurden also selbständige Unternehmer. Sie unterschieden sich jedoch von anderen Unternehmern durch ihre unbedingte Abhängigkeit von den Offizieren der Nachrichtenkontrolle. § 3 der Zulassungsurkunde bestimmte, daß die Lizenz ohne Kündigungsfrist und ohne Untersuchung rückgängig gemacht werden konnte. »Diese Zulassung wird für keine bestimmte Zeitfrist erteilt und stellt kein Eigentumsrecht dar.« Die Lizenz prämiierte also ein über einige Jahre durchgehaltenes Wohlverhalten, das sich nach den verschiedenen Wendungen der amerikanischen Politik richten mußte. Die Lizenzurkunde war ein Wertpapier, das bei Nichtwohlverhalten nichts, bei Wohlverhalten bis zur Aufhebung des Lizenzzwanges mehrere Millionen DM wert war. Die Aufhebung des Lizenzzwanges machte den Lizenzträger, der bis dahin das Wohlwollen der Nachrichtenkontrolloffiziere nicht verscherzt hatte, zum freien Anteilseigner. Er konnte seine Anteilsrechte verkaufen oder sie weiterbehalten.
Die finanzielle Sicherung der Lizenzträger war eine der vordringlichsten Sorgen der Militärregierung. Langfristige Kredite und Zuschüsse in verschiedenen Formen, die mit der Aufhebung des Lizenzzwanges und der Errichtung der Bundesrepublik keineswegs eingestellt wurden, sollten die Lizenzträger krisenfest machen. Die Wünsche der Lizenzträger waren jedoch anderer Art. Sie wollten die unter amerikanischer Treuhandverwaltung stehenden Druckereien, in denen sie ihre Zeitungen druckten, um einen geringen Reichsmark-Betrag erwerben. [...]
Wenn die Institution der Lizenzträger auch ein Ausdruck des Strebens nach Charakterreform ist, so waren bei der Auswahl der Lizenzträger Einflüsse der Strukturreformer und des Antigermanismus zu bemerken. Die Informations-Kontrollabteilung der Militärregierung war anfänglich in zwei Distrikt-Nachrichten-Gruppen (District Information Services Command), die 6871. (Hessen, Württemberg, Bremen) für den westlichen und die 6870. (Bayern) für den östlichen Militärdistrikt, aufgeteilt. Von den beiden Gruppen war die westliche stark kommunistisch infiltriert. Beide Gruppen hatten sich jedoch nach dem Handbuch für die Kontrolle der deutschen Nachrichteneinrichtungen (Manual for the Control of German Information Services) zu richten. Dieses Handbuch schloß folgende Gruppen vom Lizenzempfang aus: Pg's und Personen, die Nazismus oder Militarismus unterstützt hatten, wozu etwa (laut Industriellen-Verschwörungs-Theorie) leitende Männer der Wirtschaft gezählt wurden, ehemalige Offiziere, Besitzer von Druckereien, ehemalige Zeitungsverleger, Journalisten, die nach 1935 als Redakteure oder Mitarbeiter in der deutschen Presse tätig waren, »reaktionäre Antinazis« (darunter seien zu verstehen »Großgrundbesitzer mit klingenden aristokratischen Namen und dem Adelsprädikat 'von' oder auch 'von und zu', wie der zählebige preußische oder süddeutsche Tory, dem die Nazis immer nur 'Pöbel', aber wert waren, es auf einen Versuch ankommen zu lassen; der respektable Mann, der angelockt worden war durch die Möglichkeit, Macht und Ruhm zu gewinnen, solange die Nazis Erfolg hatten, sie aber ablehnte, als sie dann versagten, und zu den Unterstützern des Attentats auf Hitler vom 20. Juli 1944 gehörte; der pro-westliche noch mehr als der pro-östliche Sektor der deutschen konservativen Meinung ...« In der Tat war unter den Lizenzträgern nur ein einziger im weitesten Sinne dem nationalen Lager der Weimarer Zeit zuzuzählen, der Lizenzträger Joseph E. Drexel (»Nürnberger Nachrichten«), der als Nationalbolschewist eben dem genannten pro-östlichen Sektor der deutschen konservativen Meinung angehörte. Alle übrigen gehörten entweder der sozialistischen oder liberalen Linken an, oder (das war die Alternative der ersten Nachkriegszeit) der klerikal-föderativen Richtung (Naumann, Kapfinger, Schoeningh).
Es war jedoch nicht nur die politische Vergangenheit und Gruppenzugehörigkeit für die Lizenzerteilung maßgebend. Auch auf die politische Gegenwartseinstellung wurde geachtet. Die loyale Zusammenarbeit mit den »demokratischen« Kräften, vor allem den Sozialdemokraten und Kommunisten, war unabdingbare Voraussetzung für die Lizenzerteilung. Derjenige, der sich 1946 weigerte, mit den Kommunisten zusammenzuarbeiten, kam ebenso wenig für eine Lizenz infrage, wie derjenige, der 1948 darauf beharrte, mit den Kommunisten zusammenzuarbeiten. Doch das Gedächtnis ist ja im 20. Jahrhundert die variabelste aller Größen geworden. Immerhin führten die zahlreichen Gründe für eine Lizenzverweigerung dazu, daß es als eine Meisterleistung eines Informationskontrolloffiziers galt, wenn er einen »bürgerlichen« Lizenzträger auftreiben konnte, der mit seinen sozialistischen und kommunistischen Kollegen zusammen das gewünschte Bild der publizistischen Volksfront abrundete. [...]
Das Wendejahr 1959
Der Durchbruch des Irrationalen auf breiter Front folgte in den Weihnachtstagen 1959. Anlaß war, daß zwei Burschen an die Außenmauer der Kölner Synagoge antisemitische Parolen angeschmiert hatten. Der Vorfall wäre einige Jahre früher mit Seife und Wasser bereinigt worden - jetzt genügte er, um einen Gefühlssturm ohnegleichen zu entfachen. Eine Stampede von Politikern und Verbänden setzte ein, die sich alle von dem Vorfall als erste distanzieren wollten. Die Suche nach Hintermännern begann. Die Bundesregierung stand dem irrationalen Phänomen der anti-antisemitischen Gefühlsausbrüche von Anfang 1960 hilflos gegenüber. Sie führte die Vorfälle auf kommunistische Hintermänner zurück. Sie hatte damit eine Antwort auf die Frage »Cui bono?« zu geben versucht, aber die Träger der Bewegung und die unterschwellige Dialektik, die die irrationalen Einbrüche in die deutsche Politik verbindet, verkannt. Doch der Bundesregierung hatte man vorsichtshalber die Zunge weggeschnitten. Als beredter Sprecher für die verstummte Hüterin der deutschen Interessen fungierte ein Kind der Charakterreformer, die 1949 gegründete Deutsche Presse-Agentur (dpa), aus der satzungsgemäß jeder Regierungseinfluß verbannt war. Die institutionalisierte Umerziehung konnte bei dem An- und Abdrehen von Publizitätskampagnen nach Belieben verfahren und der öffentlichen Interessen spotten.
Die Judenverfolgungen Hitlers hatten in den letzten Kriegsjahren eines der stärksten Argumente für die Durchführung der antigermanischen Maßnahmen gebildet. Die anti-antisemitischen Gefühlsausbrüche (aus denen in größerer Entfernung geschlossen wurde, daß in Deutschland tatsächlich wieder Judenverfolgungen in Gang gekommen wären) weckten alte Erinnerungen und lenkten die Gedanken in die letzten Rooseveltjahre zurück. Je lauter sich die deutsche Öffentlichkeit von den beiden Kölner Schmierern distanzierte, desto weniger wurde ihr abgenommen, daß sich in Deutschland und der Welt etwas geändert habe.
Die Gefühlswelle, die vom Kölner Synagogen-Zwischenfall ausgelöst wurde, ebbte nicht ab. Sie wurde zwar nicht von der Bundesregierung, aber von den Ländern und der Gewalt der Meinung aufgenommen und institutionalisiert. Die »Bewältigung der Vergangenheit«, wie die Gefühlswelle nach ihrer Institutionalisierung hieß, wurde vor allem durch die Ständige Konferenz der Kultusminister gelenkt. Am 11.2.1960 gab die Konferenz neue Richtlinien für die Behandlung der jüngsten Vergangenheit im Geschichtsunterricht heraus. Die politische Bildung auf allen Ebenen wurde forciert. Waren 1949 im Zuge der Ablösung der Strukturreform durch die Gesinnungsreform einige politische Lehrstühle errichtet worden, so wurden jetzt an allen Universitäten und Pädagogischen Hochschulen Lehrstühle für Politische Wissenschaften errichtet. Der Gesinnungsausweis wurde zur wissenschaftlichen Qualifikation...
Herrschaft per Fernsehen: Manipulierte Demokratie statt Militärdiktatur
... Endlich steht ein wirksameres, heimtückischeres Instrument zur Verfügung als die nackte Gewalt: das Fernsehen, die Nachrichtenmanipulation der Bevölkerung und der fernsehgerecht manipulierte Politiker mit Kurzaussagespot. Während das Buch nur langfristig die Einstellung der Leserschaft grundlegend beeinflussen kann, Zeitungen die Chance bieten, kurzfristig Emotionen zu schüren, eröffnet das Fernsehen der Politik ungeahnte neue Möglichkeiten. Gegen manipulierte Bilder sich zur Wehr zu setzen, erfordert Wissen, Sachverstand, unabhängige Meinung, ein gereiftes Urteil. Darüber verfügen nur wenige Bürger, auf die es von der Zahl der Stimmen immer weniger ankommt. [...]
In den Industriestaaten, deren Bevölkerung die Komplexität der Lebensverhältnisse kaum noch durchschaut, lassen sich mit dem Instrumentarium der manipulierten Demokratie inzwischen Ergebnisse erzielen, die denen einer Diktatur in nichts nachstehen. Mit dem fernsehträchtigen Kandidaten im Schaufenster, einer wirtschaftlich und finanziell manipulierten Presse in der Hinterhand und dem geschickten Einsatz von Brot und Spielen, heute „tititainment” genannt, können die phantastischsten Kombinationen erreicht werden. [...]
Sollten die Zustände für die Wahlbevölkerung allzu durchsichtig werden, kann auf eine alternative Politikerreihe gesetzt werden, mit ebenso manipulierten Kandidaten wie den Auszutauschenden. Auch hier wird man von einem Zeitraum von durchschnittlich zehn Jahren ausgehen können, in der die eine Korruptionsmannschaft durch die nächste „Reinigungsmannschaft” abgelöst wird. In diesem Zeitraum müssen die betreffenden Herrschaften ihren Gewinn für den Rest ihrer Lebenszeit eingefahren ... haben.
Soviel zur Lizensierung der gegenwärtig implementierten, amtierenden Dämonkratie. Tititainment, Brot & Spiele; Endzeit im „Forum Romanorum” - deucht mir. --84.44.137.179 22:22, 24. Mai 2006 (CEST)
[Bearbeiten] Streichung
- Unter Lizenzpresse versteht der heutige Journalist bezüglich der Printmedien, die Zeit nach dem Dritten Reich von 1945-49, in der die Altverleger aus der NS-Zeit verboten wurde. Alle neugegründeten Zeitungen mussten lizenziert werden, wobei die WAZ (Westdeutsche Allgemeine Zeitung) die Nr. 001 erhalten hat.
Habe diese Ergänzungen vom 12. Juli 06 wieder gestrichen, da die Ergänzungen bereits oben im Artikel (wo es auch hingehört) stehen. Die Information, die WAZ habe die Lizenznr. 1, ist vermutlich richtig, nur trifft das maximal für Westfalen zu, da die Lizennummierung r. nicht deutschlandweit vergeben wurde, sondern von den regionalen Militärbehörden. Da sagen solche Nummern nichts mehr aus, sondern nur noch das Ersterscheinungsdatum der Zeitungen. --Stefan Matysiak 16:05, 16. Jul 2006 (CEST)