Lufttüchtigkeitsanweisung
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Lufttüchtigkeitsanweisungen (LTA) werden in Deutschland vom Luftfahrt-Bundesamt veröffentlicht und enthalten eine Liste mit durchzuführenden Maßnahmen wenn sich nach Zulassung eines Luftfahrtgerätes dessen Mangelhaftigkeit herausstellt (§ 14 LuftBO). Die aufgeführten Maßnahmen sollen die Lufttüchtigkeit wiederherstellen und können Inspektionen, Reparaturen etc. umfassen. Erst wenn die angeordneten Maßnahmen vorschriftsgemäß durchgeführt worden sind, darf das betroffene Luftfahrtgerät wieder in Betrieb genommen werden. Die Lufttüchtigkeitsanweisung wird in den Nachrichten für Luftfahrer oder in der Informationsschrift des Beauftragten bekannt gegeben. Außerdem wird sie auf der Homepage des LBA veröffentlicht.