Manager (Kunst und Sport)
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Als Manager bezeichnet man in diesem Zusammenhang Personen, die sich als rechtsgeschäftlicher Vertreter von Künstlern oder auch Sportlern in der Regel mit deren organisatorischen, geschäftlichen und rechtlichen Belangen (z.B. Vertragsangelegenheiten) befassen, damit sich der Künstler/Sportler voll und ganz auf seine primäre Tätigkeit konzentrieren kann. Meistens erhält ein Manager für seine Tätigkeit als Vergütung ein vertraglich vereinbartes Festgehalt als Honorar. Oft werden Manager aber auch, je nach Vereinbarung, prozentual an den Tantiemen und finanziellen Einnahmen des Künstlers/Sportlers beteiligt.
In der Pop- und Musikbranche ist es heute meistens üblich, dass Künstler, hier insbesondere oft junge Interpreten als Newcomer, aufgrund eines Dienstvertrages lediglich reine Angestellte des "Managers" sind und von diesem dann nur ein mehr oder weniger angemessenes Gehalt beziehen, nicht jedoch selbst an den weiteren meistens enormen Tantiemen und finanziellen Einnahmen aus ihrer künstlerischen Tätigkeit beteiligt werden. Nicht selten werden heute vom "Manager" junge Talente und Interpreten in sog. Castings aus einer Gruppe mehrerer Bewerber ausgewählt und dann in der Regel durch oft ungünstige Knebelverträge an diesen gebunden. Zudem ist in diesen Fällen regelmäßig der "Manager" auch Inhaber sämtlicher Namens-, Lizenz- und Verwertungsrechte aus der künstlerischen Tätigkeit, nicht jedoch der Künstler selber.