Mietfläche
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Als Mietfläche werden solche Flächen von Gebäuden bezeichnet, die im Rahmen von Mietverträgen einem oder mehreren Nutzern zugewiesen sind. In der Regel erfolgt der Ausweis von Mietfläche in m². In manchen Fällen werden Flächen, die vermietet sind, auch als sog. (Sonder-)Mietobjekte in einer anderen Maßeinheit (z. B. Anzahl Stellplätze, (Garten-)Nutzungszeiten etc.) beschrieben.
Obwohl der Begriff Mietfläche von jedermann verwendet wird, hat erst die Gesellschaft für immobilienwirtschaftliche Forschung e. V. (gif) eine Definition für gewerblichen Raum geschaffen. Mit der MF-G (Gewerbe) wurden in 2004 die bisherigen gif-Richtlinien MF-H (Handelsraum, 1997) und MF-B (Büroraum, 1996) abgelöst. Die MF-G baut auf dem Definitionsvorrat der DIN277 auf.
Die Richtlinie gliedert exklusiv und gemeinschaftlich genutzte Mietflächen und legt vorrangig fest, welche Flächen keine Mietfläche (MF-0) sind. Die Unterscheidung der Mietflächen nach exklusivem Nutzungsrecht (MF-G 1) und gemeinschaftlichem Nutzungsrecht (MF-G 2) erfolgt in der Planungs- und Bauphase nach einer angenommenen Vermietungssituation. In der Nutzungsphase ist die tatsächliche Situation abzubilden.
Die Einordnung als Fläche mit exklusivem Nutzungsrecht (MF-G 1) wird typischerweise charakterisiert durch das Recht, andere Nutzer auszuschließen, bzw. das Recht, die Fläche personell und/oder sächlich zu belegen.
Im Wohnungswesen wird die Mietfläche i. d. R. als Wohnfläche bezeichnet, die auf Basis der DIN 283, der II. Berechnungsverordnung oder der Wohnflächenverordnung durch die Rechtsprechung begrifflich festgelegt ist.