Militärisches Sperrgebiet
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Militärische Sperrgebiete sind geographische Räume, die für Zivilpersonen grundsätzlich gesperrt sind.
Zu unterscheiden ist hier einmal in die Sperrgebiete, die aufgrund einer Nutzung durch das Militär gesperrt sind, zum anderen gibt es Bereiche die aufgrund von tatsächlichen oder zu erwartenden Kriegshandlungen gesperrt werden, etwa in Österreich während der Slowenienkrise 1991.
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[Bearbeiten] Bundesrepublik Deutschland
Das Wehrrecht der Bundesrepublik Deutschland kennt als Sperrgebiet den Militärischen Bereich und den Militärischen Sicherheitsbereich. Militärische Bereiche sind zu unterscheiden in Militärische Bereiche mit Betretungsverbot und Militärische Bereiche ohne Betretungsverbot. Auch in Militärischen Bereichen existieren häufig Betretungseinschränkungen wie die Beschränkung der Nutzung auf den Durchgang. Daneben kann die Bundeswehr im Spannungs- sowie im Verteidigungsfall Räume sperren.
[Bearbeiten] Republik Österreich:
Militärische Sperrgebiete werden hier als Militärischer Bereich bezeichnet.
[Bearbeiten] Republik Italien:
Militärische Sperrgebiete werden hier als Zona Militare bezeichnet. Auch die Anlagen der Carabinieri sind solche, weil die Carabinieri als Gendarmerie zu qualifizieren sind. Sie sind damit organisatorisch Teil des italienischen Militärs, nehmen aber polizeiliche Aufgaben wahr.