Mittagsruhe
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Die Häusliche Mittagsruhe verlangt eine Einschränkung lärmintensiver Tätigkeiten in der Mittagszeit. Sie ist je nach lokaler Vereinbarung in der Zeit zwischen 12 und 15 Uhr gelegen. Sie ist mit der spanischen Siesta verwandt.
In Deutschland kann die Mittagsruhe im Mietvertrag, der Hausordnung oder durch eine kommunale Verordnung geregelt sein. In Österreich wird die Dauer der Mittagsruhe durch eine Verordnung der Gemeinde festgelegt. Auch in Deutschland haben manche Gemeinden in den kommunalen Gefahrenabwehrverordnungen die Mittagsruhe festgelegt. Das Gebot betrifft aber nur Privatpersonen. Hartnäckige Verstöße können von den zuständigen Ordnungsbehörden als Ordnungswidrigkeit verfolgt und mit der Festsetzung eines Bußgeldes geahndet werden.
Die Mittagsruhe dient dem ungestörten Mittagsschlaf. Gartenarbeiten, wie Schreddern, Sägen, Mähen (auch elektr. Kreissäge), etc. sollten in dieser Zeit nicht durchgeführt werden.