Motu Proprio
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Ein Motu Proprio (Latein: (aus) eigenem Beweggrund, sinngemäß: "selbst veranlasst") ist ein Apostolisches Schreiben des Papstes der katholischen Kirche, das ohne förmliches Ansuchen anderer ergangen ist und vom Papst persönlich (und nicht von einem seiner Kardinäle, Amtsorgane oder anderer Berater) entschieden wurde.
Meist handelt es sich dabei um die Bekanntgabe kirchenrechtlicher oder administrativer Entscheidungen, geringer Änderungen des kanonischen Rechts oder die Gewährung von Privilegien an Personen oder Institutionen. Normalerweise ist ein motu proprio ein Dekret, das ohne Siegel (vgl. Päpstliche Bulle) versehen ist und nicht gegengezeichnet wurde. Das erste Apostolische Schreiben in der Form des motu proprio wurde von Papst Innozenz VIII. im Jahr 1484 verfasst.
Ein motu proprio beginnt mit der Darstellung des Grundes, warum es verfasst worden ist. Es folgt die Beschreibung der Gesetzesänderung oder der Privilegiengewährung. Das Dokument wird vom Papst persönlich unterschrieben (mit Datum und seinem Namen in Latein). Anschließend wird das motu proprio veröffentlicht. Es ist selbst dann gültig, wenn es nicht dem vorherigen Kirchenrecht oder früheren päpstlichen Entscheidungen entspricht.
Die umfangreichere, ausführlichere Form päpstlicher Rechtsetzung heißt Apostolische Konstitution (sinngemäß: Verfassungsgesetz), im Gegensatz zu den Lehrschreiben (insb. in Form der Enzyklika).