Mutterschaftsversicherung
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Eine Mutterschaftsversicherung oder Elternschaftsversicherung ist eine Sozialversicherung mit dem Ziel, den finanziellen Unterhalt während der Mutterschaft und/oder nach der Geburt eines Kindes abzusichern, sowie den Erwerbsausfall einer Wöchnerin während der Zeit des Mutterschutzes zu ersetzen.
Meistens erfolgt dies im Rahmen eines bezahlten Mutter- und eines Vaterschaftsurlaubes oder der Bezahlung eines Taggeldes über eine bestimmte Zeit.
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[Bearbeiten] EU
Die Richtlinie des Gesundheitsschutzes der Europäischen Union schreibt den Mitgliedstaaten einen mindestens 14-wöchigen Mutterschaftsurlaub vor. Während dieser Zeit muss die Fortzahlung eines Lohns und/oder der Anspruch auf eine angemessene Sozialleistung gewährleistet sein. Als "angemessen" gilt die Sozialleistung, wenn sie mindestens den Bezügen entspricht, die die betreffende Arbeitnehmerin im Falle einer Unterbrechung ihrer Erwerbstätigkeit aus gesundheitlichen Gründen erhalten würde.
[Bearbeiten] Deutschland
In Deutschland besteht während 14 Wochen Anspruch auf Urlaub, bei dem 100 % des bisherigen Einkommens bezahlt wird. Darüber hinaus haben Mütter und Väter Anspruch auf ein steuerfreies Erziehungsgeld für die ersten zwei Lebensjahre zulasten des Bundes. Beschäftigte (Mütter oder Väter) können im Anschluss an die Mutterschutzfrist einen Erziehungsurlaub bis zum Ende des dritten Lebensjahres des Kindes nehmen. Während dieser Zeit besteht ein umfassender Kündigungsschutz.
siehe: Bundeserziehungsgeldgesetz, Mutterschaftsgeld und Erziehungsgeld
[Bearbeiten] Schweiz
Die Schweiz kennt keine eigentliche Mutterschaftsversicherung.
Seit 1945 bestand zwar ein Verfassungsauftrag an den Bund, eine solche einzuführen, es fehlte jedoch am politischen Willen, diesen per Initiative vom Volk an die Regierung erteilten Auftrag umzusetzen.
Bei der eidgenössischen Abstimmung vom 26. September 2004 wurde die Vorlage für eine Mutterschaftsentschädigung vom Schweizer Stimmvolk angenommen, bei welcher seit 1. Juli 2005 aber nur die in einem Arbeitsverhältnis stehenden Frauen eine Erwerbstausfallentschädigung erhalten.
siehe: Erwerbsersatzordnung und Mutterschaftsentschädigung
[Bearbeiten] Österreich
16 Wochen Mutterschaftsurlaub. Bei Zwillings-, Drillingsgeburten usw. und bei Frühgeburten erhöht sich diese Zeit um 20 Wochen.
Die Mutter bekommt vom Sozialversicherungsträger Wochengeld. Dieses entspricht dem durchschnittlichem Nettoverdienst der letzten 13 Wochen.
[Bearbeiten] Belgien
15 Wochen nach der Geburt Urlaub (bei Zwillingen, Drillingen oder Vierlingen 17 Wochen).
In den ersten 30 Tagen werden, ohne einen Mindesbetrag festzusetzen, durchschnittlich 82 Prozent des monatlichen Gehaltes bezahlt. Ab dem 2. Monat wird 75 Prozent des Gehaltes ausgezahlt.
[Bearbeiten] Dänemark
18 Wochen von den insgesamt 50 Mutterschaftsurlaubswochen können die Mütter beanspruchen. Die restlichen 32 Wochen hingegen Können zwischen Mutter und Vater aufgeteilt werden.
Bei den Personen, die mit Gehalt arbeiten, wird das Gehalt, bei selbständigen Personen, der Gewinn ausbezahlt.
[Bearbeiten] Italien
Der Mutterschaftsurlaub dauert 5 Monate an. In dieser Zeit wird 80 Prozent des Gehaltes bezahlt.
[Bearbeiten] Schweden
Schwangeren werden vor der Niederkunft 50 Tage gewährt, nach der Geburt, der Mutter oder dem Vater 450 Tage Mutterschafts- und Vaterschaftsurlaub gegeben.
In der Zeit des Mutterschafts- und Vaterschaftsurlaubes werden 80 Prozent des Gehaltes ausbezahlt.
[Bearbeiten] Portugal
120 Tage Mutterschaftsurlaub. Bei der Geburt von mehrern Kindern wird die Mutterschaftsurlaubszeit um jeweils 30 Tage erhöht.
Im Verlaufe des Urlaubs wird der gesamte Gehalt ausgezahlt.
[Bearbeiten] Spanien
16 Wochen Mutterschaftsurlaub. Bei der Geburt von mehreren Kindern wird die Mutterschaftsurlaubszeit jeweils um 2 Wochen erhöht.
Im Verlaufe des Urlaubs wird der gesamte Gehalt ausgezahlt.
[Bearbeiten] England
26 Wochen Mutterschaftsurlaub.
In den ersten 6 Wochen nach der Geburt werden 90 Prozent des Gehaltes, in den restlichen 20 Wochen werden wöchentlich 100 Sterlins bezahlt.
[Bearbeiten] Holland
16 Wochen Mutterschaftsurlaub.
Für alle Nichtselbständigen wird das gesamte Gehalt, falls dieses nicht 167,00 Euro übersteigt, bei Selbständigen der gesamte Monatslohn, falls dieser nicht 1.265,00 Euro übersteigt, bezahlt.
[Bearbeiten] Griechenland
119 Tage Mutterschaftsurlaub
Falls das Gehalt nicht weniger als 6,00 Euro am Tag ist, wird das letzte Monatsgehalt 100 prozentig ausbezahlt,
[Bearbeiten] Finnland
105 Tage Mutterschaftsurlaub
Frauen, die jährlich ca. 26.720,00 Euro verdient haben, erhalten 70 Prozent ihres Gehaltes, die die jährlich zwischen 26.721,00 - 41.110,00 Euro verdienen, 40 Prozent ihres Gehaltes und die, die jährlich mehr verdienen erhalten 25 Prozent ihres Gehaltes. Frauen, die arbeitslos waren, erhalten mindestens 11,00 Euro pro Tag.