Nachrücker-Urteil
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In einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (Az. 2 BvC 28/96) vom 26. Februar 1998 wurde die bis dahin langjährige Praxis des Nachrückens eines Abgeordneten in ein Überhangmandat ausgeschlossen. Für den konkret beklagten Fall wurde aber bis zum Ablauf der Legislaturperiode eine Ausnahme zugelassen.
Im Bundesland Brandenburg wurde ein entsprechendes Urteil (Az. VfGBbg 19/00) gefällt. Hier durfte nicht in das Mandat der ausgeschiedenen Regine Hildebrandt nachgerückt werden, so dass die Abgeordnete Angelika Thiel-Vigh ihr bereits eingenommenes Landtagsmandat wieder verlor.
[Bearbeiten] Weblinks
- Az. 2 BvC 28/96 – Beschluss vom 26. Februar 1998
- VerfGBbg, Urteil vom 12.10.2000 – VfGBbg 19/00 –
- Wahlrecht.de – Liste der Mandate, in die niemand nachrückte