Diskussion:Nasciturus
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Ich habe diesen Artikel erweitert, da der Begriff der natürlichen Person im BGB klar definiert ist. Die natürliche Person existiert mit ihrer Geburt, erlangt damit die Fähigkeit, Träger von Rechten und Pflichten zu sein.
Recht (allgem.) regelt die äußeren Beziehungen zwischen den Menschen. Biologisch gesehen ist also diese Beziehung des nasciturus aus rechtlicher Sicht definitiv noch nicht vorhanden. Die Beziehung besteht lediglich zwischen Mutter und Embrio (biologisch verbunden), und dem Vater (Erzeuger) eventuell als Dritten. Somit berührt diese Beziehung doch eher die inneren Beziehungen zwischen den Menschen, also die Ethik. Diese bilden jedoch die Grundlage des darauf basierenden Rechts. Müsste also die Definition über die natürliche Person auch zivilrechtlich neu gefasst werden, oder aber die im Strafrecht? (als solche noch nicht vorhanden) Der Gleichstellungsgrundsatz des geltenden bürgerlichen Rechts scheint mir hier durch Willkür des Staates durchbrochen. Ethnische Gesichtspunkte wurden aus polarisierter Richtung mit Hilfe der Staatsgewalt übergangen und der Gleichstellungsgrundsatz im bürgerlichen Recht einfach ignoriert. Welche Macht liegt also verfassungsrechtlich gesehen hier über dem Staat? Oder, Macht über den Staat? Aber na ja, teilung der Macht eben. Die Diskussion ist ja nicht neu. Über Meinungen bin ich dankbar! (Geistige-liche- und weltliche Macht in der modernen Staatsstruktur) Religionen bleiben außen vor!!!
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