Nettoprinzip
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Das Nettoprinzip ist ein Prinzip der Wirtschaftlichen Rechnungsführung.
Beim Nettoprinzip werden im Gegensatz zum Bruttoprinzip Aufwands-und Ertragspositionen völlig oder teilweise gegeneinander aufgerechnet. Dies hat die Auswirkung, dass die Aussagekraft der Saldi sehr gering ist. Die Beurteilung der Ertragslage des Unternehmens wird verschleiert und ist deswegen verboten (§ 246, 2 HGB).
[Bearbeiten] Beispiele
- gleichartig Aufwands- und Ertragsposition: Mietertrag/ -aufwand; Zinsertrag/ -aufwand
- aus mehreren Aufwands- und Ertragsarten zusammengesetzte Positionen: Umsatzerlöse; Aufwandsarten.
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