Netznutzungsentgelt
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Netznutzungsentgelte sind im liberalisierten Energiemarkt Entgelte, die Stromnetzbetreiber für die Nutzung ihrer Netze (sogenannte Netznutzung) zur Durchleitung von Strom (Netzdurchleitung) von den Netznutzern erheben. Netznutzer sind in der Regel - vor allem bei Privatkunden - die Lieferanten, größere Industriekunden nutzen aber zunehmend das Netz selbst und bezahlen den Stromnetzbetreiber direkt. Alle Stromnetzbetreiber in Deutschland haben ihre jeweils gültigen Netznutzungsentgelte im Internet zu veröffentlichen. Die Regularien über die Erhebung von Netznutzungsentgelten wurden ursprünglich durch Verbändevereinbarungen geregelt und die Ausführung im zugehörigen Kommentarband des Verband der Netzbetreiber (VDN) beschrieben. Entsprechend dem neuen Energiewirtschaftsgesetz wird die Ermittlung der Netznutzungsentgelte in der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) geregelt.
Nach dem neuen Energiewirtschaftsgesetz müssen die Netzbetreiber ihre Netznutzungsentgelte der Bundesnetzagentur erstmalig zum 1. November 2005 zur Genehmigung vorlegen. Nach der Antragstellung hat die Bundesnetzagentur 6 Monate Zeit zur Prüfung.
Für Privathaushalte machen die Netznutzungsentgelte etwa ein Drittel des Strompreises aus, ein Drittel sind die Energiekosten und ein Drittel geht an den Staat.
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[Bearbeiten] Struktur und Bestandteile der Netznutzungsentgelte für Strom
Entscheidend für die Bestimmung der Netznutzungsentgelte ist, ob der Lastverlauf der jeweiligen Verbrauchsstelle gemessen wird oder synthetisch ermittelt wird.
[Bearbeiten] Verbrauchsstellen ohne 1/4 h-Leistungmessung (synthetisches Lastprofil):
Bis zu einer Jahresarbeit von 100.000 kWh/a kann eine Belieferung über synthetisches Lastprofil erfolgen.
In Abhängigkeit vom Entnahmeverhalten des Netzkunden erfolgt die Einteilung in ein festgelegtes synthetisches Lastprofil nach VDEW. Die Zuordnung der Profile nimmt der Netzbetreiber vor. Die zukünftige Anwendung eines geeigneten analytischen Verfahrens nach entsprechender Vorankündigung behalten wir uns vor.
Für die Netzkunden im Niederspannungsnetz ohne 1/4-h-Lastgangmessung gilt ein pauschaliertes Arbeitsentgelt.
- Arbeitspreis in ct/kWh
- Grundpreis in EUR/a
[Bearbeiten] Verbrauchsstellen mit 1/4 h-Leistungsmessung (gemessener Lastgang):
Für die Bestimmung der Netznutzungsentgelte bei Netzkunden mit 1/4 h-Leistungsmessung sind in der Regel die folgenden Daten erfolderlich:
- die Jahresarbeit in kWh
- der höchste Leistungsmittelwert des Abrechnungszeitraums in kW. Er dient zur Bestimmung des Leistungspreises.
- Spannungsebene der Entnahmestelle des Netzkunden
- Höchstspannung (HöS)
- Umspannung HöS/HS
- Hochspannungsebene (HS)
- Umspannung HS/MS
- Mittelspannungsebene (MS)
- Umspannung MS/NS
- Niederspannungsebene (NS)
- die Jahresbenutzungdauer, ermittelt aus der Jahresarbeit dividiert durch die maximale Leistung.
Das Netznutzungsentgelt hat dann die folgenden Bestandteile:
- Leistungspreis in EUR/kW (Jahreshöchstleistung)
- Arbeitspreis in Ct/kWh
- Grundpreis in EUR/a
- gegebenenfalls auch ein Entgelt für Blindarbeit in Ct/kVarh (meist ab 50% der bezogenen Wirkarbeit je Abrechnungsperiode)