Nichtabnahmeentschädigung
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Als Nichtabnahmeentschädigung wird das Entgelt bezeichnet, das bei Nichtabnahme eines Darlehens zu zahlen ist.
Die Nichtabnahmeentschädigung dient dem Ausgleich des Schadens, der der Bank vor allem dadurch entsteht, dass sie die für das Darlehen vorgesehenen Mittel bereits beschafft und bereitgehalten hat.
Die Nichtabnahmeentschädigung wird wie die Vorfälligkeitsentschädigung berechnet. Es besteht auch die Möglichkeit pauschale Prozentsätze von der Darlehenssumme (z. B. 2 %) in Rechnung zu stellen.