Niederösterreichischer Landtag
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Der Niederösterreichische Landtag ist die Gesetzgebende Körperschaft des österreichischen Bundeslandes Niederösterreich. Der Sitz des Landtages ist in Sankt Pölten im Landhausviertel.
Der Niederösterreichische Landtag setzt sich aus 56 Abgeordneten zusammen. Die Legislaturperiode dauert fünf Jahre. Gewählt wird nach der Landtagswahlordnung 1992. In Niederösterreich gibt es 21 Wahlkreise, die den politischen Bezirken und den Staturstädten entsprechen. Die Anzahl der Abgeordneten entsprechen den Einwohnerzahlen.
Um das Passive Wahlrecht zu haben, muss ein Kandidat das Alter von 19 Jahren erreicht haben und mindestens 50 Zustimmungserklärungen haben. Kandidiert wird er von einer der politischen Parteien. Für den Landtag selbst muss eine Partei, die 4% Klausel erreichen oder in einem Wahlkreis ein Mandat erreichen.
Für die aktuelle Zusammensetzung des Landtages, siehe Sitzverteilung in den österreichischen Landtagen.
[Bearbeiten] Geschichte
Am 20. März 1919 wurde eine neue Wahlrechtsordnung erlassen. So fand die erste Wahl zum Landtag in der ersten Republik fand am 4. Mai 1919 statt. Es war erstmals eine Wahl nach dem allgemeinen, gleichen, direkten und geheimen Wahlrecht aller Staatsbürger ohne Unterschied des Geschlechtes. Diese fand noch als gemeinsame Wahl mit der Stadt Wien statt, da die beiden Bundesländer damals noch zusammengehörten. Es wurden 120 Abgeordnete gewählt, wovon 68 aus Wien und 52 aus dem heutigen Niederösterreich kamen. Der Landtag tagte zu dieser Zeit im Niederösterreichischen Landhaus in der Wiener Herrengasse, dem heutigen Palais Niederösterreich. Nach der Österreichischen Bundesverfassung von 1920 waren Wien und Niederösterreich noch immer gemeinsam, allerdings wurde das große Bundesland bereits als zwei Teile definiert und der Landtag in die beiden Kurien Wien und Niederösterreich-Land geteilt. Dies geschah unter Druck der anderen Bundesländer, die einer Bundesverfassung nur unter dieser Bedingung zustimmen würden.
Am 30. November 1920 wurde allerdings bereits eine Niederösterreichische Landesverfassung, die im wesentlichen bis 1979 galt, beschlossen.
Ab 1. Jänner 1922 wurden die beiden Teile nach vorherigen gleichlautenden Beschlüssen in die beiden Bundesländer in eigene Bundesländer erhoben.
Der Sitz des Landtages blieb aber trotzdem im Landhaus in Wien, da auch keine eigene Landeshauptstadt bestand.
Das Landesparlament hatte bis 1932 60 Abgeordnete, die in vier Wahlkreisen gewählt wurden. Erst 1932 wurde das Wahlgesetz reformiert und die Anzahl auf 56 reduziert, während die Anzahl der Wahlkreise auf acht erhöht wurde, um den Einzug kleinerer Parteien im speziellen der NSDAP zu erschweren.
1933 wurde zwar der Nationalrat ausgeschaltet, im niederösterreichischen Landtag beschlossen aber trotzdem die Christlichsozialen und die Sozialdemokratische Arbeiterpartei gemeinsam das Verbotsgesetz der NSDAP. Mit 1. Juli 1934 wurde aber auch der Niederösterreichische Landtag in ein Ständeparlament umgewandelt, das aus 36 Mandataren bestand.
Mit dem Anschluss wurde der Landtag aber aufgelöst.
Nachdem Ende des Zweiten Weltkrieg wurde wieder ein provisorischer Landtag eingesetzt. Die erste Wahl fand am 25. November 1945 und am 12. Dezember konstituierte sich der erste Landtag wieder.
Durch die Abstimmung zu einer neuen Landeshauptstadt, übersiedelte auch der Landtag am 21. Mai 1997 nach St. Pölten.
[Bearbeiten] Aktuelle Sitzverteilung
Nach der Wahl vom 30. März 2003 hat die ÖVP 31, die SPÖ 19, die Grünen 4 und die FPÖ 2 Mandate. Die nächste Wahl ist für 2008 vorgesehen.