Nobilitierung
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Unter Nobilitierung (auch Standeserhebung) versteht man die Erhebung in den Adelsstand (welche nur in Staaten mit monarchischer Staatsform möglich ist). Unter dem Nobilitierungsrecht versteht man das Recht, das ein Herrscher (meist der König oder Kaiser) hatte, eine Person zu „adeln“, d.h. ihn in den Adelsstand zu erheben. Man unterscheidet zwischen der Verleihung des persönlichen oder Personaladels und der des Erbadels. Bei letzterer Form ist der Titel erblich, d. h., er gilt auch für die Nachkommen des Nobilitierten, bei der erstgenannten ist er nur an die Person des Geadelten gebunden und wird nicht auf die Nachkommen übertragen). Als Urkunde über die Standeserhöhung, erhielt dieser in Deutschland bis 1918 ein Adelsdiplom (Adelsbrief).
In einem übertragenen Sinn wird Nobilitierung auch für die „Ehrbarmachung“ ehemals trivialer, „gemeiner“ Objekte, Tatsachen und Personen verwendet, beispielsweise die „Nobilitierung der Comics“.