Nomos
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[Bearbeiten] Geographie/Verwaltung
[Bearbeiten] Antikes Griechenland
[Bearbeiten] Nomos als Rechtsbegriff
Nomos (gr. νόμος mask., pl.: Nomoi) ist der altgriechische Terminus für Gesetz, aber auch für Brauch, Übereinkunft. Gemeint ist etwas, das bei allen Lebewesen Gültigkeit besitzt. Seit dem 5. Jahrhundert v. Chr. wurden im antiken Griechenland auch gesetzesförmige Regelungen so genannt (zu unterscheiden ist aber von Entscheidungen der Volksversammlung einer Polis, siehe Psephisma). Das Suffix "-nomie" bedeutet oft die Erforschung der (Natur-)Gesetzmäßigkeiten von etwas. Die ursprüngliche Bedeutung ist „Weideland“ (siehe auch Artikel Nomade).
[Bearbeiten] Die Entstehungszeit des Gesetzes
„Nomos“ ist nach den Hymnen des „Orpheus“ nach „Nemesis“ [= Zuteilungen], „Dike“ [= Rechtsprechung] und „Dikaiosyne“ [= Staatsrecht] der vierte und historisch letzte Rechtsbegriff der Griechen. Aischylos gibt in seinem Drama „Die Eumeniden“ eine Entstehungszeit kurz nach dem Trojanischen Krieg an, also um 1200 v.Chr. (das erste Strafverfahren war danach die Strafsache Erinnyen gegen Orestes; Verteidiger und Zeuge war Apollon, vorsitzende Richterin des neu gebildeten Gerichtshofes Athene, die sechs beisitzenden Richter waren erstmals athenische Bürger). Zu dieser Entstehungszeit vergleiche Flavius Josephus [1], der den Griechen vorwirft:
- „War ja bei den Griechen doch nicht einmal die Bezeichnung νόμος [= Nomos] für Gesetz von alters her bekannt, wie daraus hervorgeht, das Homer das Wort in keinem seiner Gedichte gebraucht. Zu seiner Zeit gab es nämlich nichts dergleichen, sondern die Massen wurden nach unbestimmten Meinungen und durch die Befehle des Königs gelenkt. Deshalb galt auch lange Zeit hindurch nur ungeschriebenes Herkommen, das noch dazu in vielen Stücken je nach <den> Umständen wieder geändert wurde.“
Der letzte Satz von Josephus scheint die lange als Tradition mündlich überlieferte Rechtsprechung zu meinen. Freilich dürfte Josephus in Bezug auf Homer irren, denn zu seiner Zeit gab es sehr wohl schon Gesetze und den Begriff „Nomos“, aber zur Zeit des Trojanischen Krieges, von der seine Epen berichten, noch nicht. Dafür spricht unter anderem eine Stelle in Pausanias’ „Reisen In Griechenland“ Buch IX,40,6, wo er von den Namen der Städte Cheironeia und Lebadeia sagt (Text redigiert und in spitzen Klammern Einfügung):
- „Homer wußte meiner Meinung nach, daß sie <zu seiner Zeit> schon Cheironeia und Lebadeia hießen, gebrauchte für sie aber doch die alten Namen“ [= Arne und Mideia, vergleiche „Ilias“ II,507, „Odyssee“ IV,477 + 581; XIV,258]; „wie er ja auch den Fluß Aigyptos und nicht Nil nannte.“
Für die Deutung, dass Homer sehr wohl bereits das Wort „Nomos“ kannte, spricht jedenfalls auch die Tatsache, dass Hesiod, - der in etwa ein Zeitgenosse Homers war - ,den Begriff „Nomos“ in seiner Schrift „Werke und Tage“ 275 - 285 verwendet, wo er schreibt (Text redigiert und in spitzen Klammern Einfügung):
[Bearbeiten] Die Ableitung vom Naturgesetz
„Nomos“ beschreibt zunächst das Naturgesetz und deutet damit an, dass das menschliche Gesetz in der Natur beobachtete Prinzipien auf menschliche Verhaltensweisen überträgt und anwendet. Diese Bedeutung des Gesetzes ergibt sich aus dem 65. Orpheus'schen „Hymnos an Nomos“:
Die Wendung „der Sterblichen und der Unsterblichen heiligen Herrscher“ zeigt, dass die „Götter“ ebenfalls dem Gesetz unterliegen, was sich auf die Planetenbahnen bezieht. Zusammen mit der Bezeichnung von Nomos als „Ordner der Sterne“ usw. wird damit klar ausgedrückt, dass Nomos eigentlich das Naturgesetz ist, von dem das menschliche Gesetz abgeleitet wurde, beziehungsweise dessen Prinzipien auf die Beurteilung menschlicher Verhaltensweisen angewandt wurden. Die Aussage „der den nichtswürdigen Neid mit wirbelnder Art vertreibt“ ist in diesem Zusammenhang wohl so zu verstehen, dass die Strafe für gewisse Vergehen, als deren Motiv der Neid angesehen wurde, die Verbannung war. Dies betrifft insbesondere den Aufruhr und die Tyrannei, wie sich aus vielen antiken Quellen entnehmen lässt, und auch in Europa war diese Lösung des Problems noch vor zweihundert Jahren gängige Praxis. Die Bezeichnungen „Altehrwürdig“ und „Vielerfahren“ sollen ausdrücken, dass es schon immer irgendwelche Regeln des Zusammenlebens gab und dass das Gesetz die Erfahrungen der Vergangenheit verarbeitet in sich aufgenommen hat. Die letzten drei zitierten Zeilen besagen dann, dass derjenige, der sich an das Gesetz hält, nichts zu befürchten hat, wohingegen sich derjenige, der das Gesetz missachtet, hüten soll.
[Bearbeiten] Die griechische Kritik des Gesetzes
Dieser im allgemeinen positiven Bewertung des „Nomos“ [= Gesetzes] steht aber ein Fragment von Pindar gegenüber, das sich unter den Bruchstücken, die keiner bestimmten Gattung zuzuordnen sind, befindet. In diesem Fragment „XXVIII“ heißt es (Text redigiert und Hervorhebung hinzugefügt):
Es handelt sich dabei in der Tat um einen dem gesetzlichen Prinzip selbst innewohnenden Mangel (nämlich die Möglichkeit, die von Menschen gemachten Gesetze nahezu beliebig zu ändern), den schon Aristophanes in der fünften Szene seiner Komödie „Die Wolken“ beschrieb, indem er Pheidippides, den Sohn von Strepsiades, zur Verteidigung der Schläge gegen seinen Vater sagen lässt (Text redigiert):
- „Pheidippides: ... Gut, sag ich dann, die Alten sind bekanntlich zweimal Kinder, und drum verdienen sie zweimal mehr Prügel als die Jungen, da ihre Schuld auch größer ist, wenn sie sich denn vergehen.
- Strepsiades: Nein, das verbietet den Kindern doch in aller Welt das Gesetz!
- Pheidippides: Hat denn aber dies Gesetz nicht ursprünglich ein Mensch wie Du und ich vorgeschlagen und es dann mit Gründen durchgesetzt? Und was die Alten durften – darf ich nicht den Neuen ein Gesetz schaffen, demgemäß der Sohn dem Vater die Schläge heimzahlt?“
In der Tat, ein solches Gesetz wäre völlig legal, solange es das formale Rückwirkungsverbot beachtet, was Pheidippides aber ausdrücklich einräumt, indem er fortfährt (Text redigiert und in spitzen Klammern Einfügung):
- Pheidippides: Die Prügel, die wir kriegten, noch ehe dies Gesetz erlassen <war>, die schenken wir Euch überdies als längst verjährte Schulden“
Dieser Mangel führt bei Aristophanes dann zu den Göttern zurück, die vorher aufgegeben worden waren.
[Bearbeiten] Modernes Griechenland
Heute versteht man unter Nomos (Νομός) eine Präfektur des griechischen Staates. Es gibt insgesamt 51 "Nomi" (Νομοί). Ein Nomos entspricht in etwa einem bundesdeutschen Landkreis.
Siehe auch: Nomoi (Platon); Präfekturen Griechenlands
[Bearbeiten] Ägypten
Nomos (aus dem Griechischen, bedeutet soviel wie Gau oder Bezirk) war auch eine Verwaltungseinheit im alten Ägypten. Zunächst bildeten mehrere Dörfer einen Nomos. Später wurde ganz Alt-Ägypten in diese Verwaltungseinheiten gegliedert. Oberägypten bestand aus 22 und Unterägypten aus 20 Nomoi.
Siehe auch: Gau (Ägypten)
[Bearbeiten] Der Begriff des Nomos bei Carl Schmitt
Für Carl Schmitt hat der Begriff "Nomos" in seinem Spätwerk im Kontext völkerrechtlicher Überlegungen eine herausragende Bedeutung (Der Nomos der Erde, 1950). Diese Nomos ist für ihn Quelle und Grundlage jeder Rechtsordnung. Nach dem Wegfall der durch den Westfälischen Frieden konstituierten Ordnung stelle sich die Frage nach einem "neuen Nomos der Erde". Schmitt verwendete den Begriff "Nomos" bereits in der NS-Zeit, um damit den nationalsozialistischen Herrschaftsanspruch rechtsphilosophisch zu fundieren. Für einige Wissenschaftler, vor allem Raphael Gross („Carl Schmitt und die Juden“), ist diese Begriffsbildung bei Schmitt im Kern antisemitisch, auch wenn dies nur in der NS-Zeit explizit ausgewiesen worden sei.
[Bearbeiten] Nomos Verlag
Nomos nennt sich auch ein deutscher Verlag (Nomos Verlag).
[Bearbeiten] Literatur
- Heinimann, Felix: Nomos und Physis. Herkunft und Bedeutung einer Antithese im griechischen Denken des 5. Jahrhunderts. Basel 1945.
- Schmitt, Carl: Der Nomos der Erde im Völkerrecht des Jus Publicum Europaeum. Berlin: Duncker & Humblot, 1950.
- Schmitt, Carl: Staat, Großraum, Nomos. Arbeiten aus den Jahren 1916-1969. Hrsg., mit einem Vorwort und mit Anmerkungen versehen von G. Maschke. Berlin:Duncker & Humblot, 1995.
- Palaver, Wolfgang: Carl Schmitt on Nomos and Space. In: Telos No. 106 (Winter 1996) 105-127.
- Palaver, Wolfgang: Globalisierung und Opfer. Carl Schmitts Lehre vom Nomos. In: Das Opfer – aktuelle Kontroversen. Hrsg. von B. Dieckmann. Münster: LIT, 2001, 181–206.
- Gross, Raphael: Carl Schmitt und die Juden. Eine deutsche Rechtslehre. Frankfurt am Main: Suhrkamp, 2005.