Null-Variante
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Als Null-Variante wird umgangssprachlich die Variante, ein Projekt oder einen gefassten Plan nicht umzusetzen und die Konsequenzen dieser Vorgangsweise auf Umwelt und Gesellschaft abzuschätzen. Eine besondere Rolle kommt der Null-Variante in der UVP (Umweltverträglichkeitsprüfung) zu, da damit beurteilt werden kann, ob die Umsetzung eines Projekts unbedenklich ist und/oder ob daran ein öffentliches Interesse bestehen kann.
Andere Begriffe sind: Planungsnullfall, Beibehaltung des status quo.