Obödienz (Kirchenvermögen)
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Obödienz (lat.: obedientia, auch: oboedientia: „Gehorsam, Anhang“; oboediens: „gehorsam“) Kirchliches Sondervermögen, meist durch eine Schenkung an die Kirche entstanden. Obödienzen standen immer unter der Verwaltung eines Einzelnen, z. B. eines Mitglieds von einem Domkapitel. Auch einzelne Pfarren konnten als Obödienzen, also fast als Lehen an einzelne Kanoniker ausgegeben werden, was namentlich im 12. und 13. Jhd. üblich war.