Ohne Arbeit kein Lohn
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Ohne Arbeit kein Lohn ist ein Grundsatz im deutschen Arbeitsrecht, der sich nur mittelbar aus der Fälligkeitsregel des § 614 BGB ergibt. Von diesem Grundsatz gibt es aber eine Reihe von wichtigen Ausnahmen:
- bezahlter Urlaub
- Annahmeverzug
- Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
- Betriebs- und Wirtschaftsrisiko
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