Omnibusverfahren
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Von einem Omnibusverfahren(von lat. omnibus, zu deutsch für alle) spricht man, wenn mehrere Vorgänge zu einem Vorgang zusammengefasst werden.
Das Omnibusverfahren wird in der Politik bei der Gesetzesverabschiedung verwendet .
In einen Entwurf (dem "Omnibus") mit Änderungsanträgen werden weitere Punkte ("Passagiere") hinzugefügt, somit wird die Verwebung der unterschiedlichen Sachverhalte durch das so genannte Omnibusverfahren erreicht. Auf diese Art und Weise können auch Gesetzesänderungen durchgeführt werden, welche in einer Einzelentscheidung durchfallen würden, im Paket aber angenommen werden, damit das Paket an Entscheidungen "durchkommt".[1]. Es handelt sich daher ähnlich wie die Vertrauensfrage um ein Instrument, Mehrheiten im Parlament auch gegen die Überzeugung der Mehrheit der Abgeordneten zu organisieren. Typischerweise wird das Omnibusverfahern von der jeweiligen Opposition abgelehnt und scharf kritisiert.
Ein anderer Fall ist es, wenn es um bioethische Grundsatzfragen geht. Hier werden Gruppenanträge aus der Mitte des Parlamentes (und häufig aus verschiedenen Fraktionen) in den Bundestag eingebracht (5% der Mitglieder des Bundestages müssen diese mindestens unterstützen). Im Omnibusverfahren versuchen dann andere Abgeordnete die Hauptanträge zu verändern um am Ende zustimmen zu können. Dies war zuletzt bei der Debatte um das Stammzellgesetz der Fall.
Ein Gesetz, das im Omnibusverfahren entsteht, ist ein Sonderfall eines Artikelgesetzes.
[Bearbeiten] Quellen
- ↑ z.B. Das Parlament 40/2006