Ortsbürgermeister
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Ortsbürgermeister ist die Bezeichnung für den Bürgermeister einer Ortsgemeinde, die zu einer Verbandsgemeinde (Rheinland-Pfalz) gehört. Der Ortsbürgermeister einer verbandsgemeindeangehörigen Stadt trägt die Bezeichnung Stadtbürgermeister.
Den Begriff Ortsbürgermeister gibt es jedoch auch in einigen anderen Bundesländern. Hier handelt es jedoch um den Vorsteher eines Ortsteils bzw. einer Ortschaft einer Kommune, also nicht um das Oberhaupt einer Gebietskörperschaft. Dieser kann aber auch andere Bezeichnungen tragen, wie z. B. Ortsvorsteher. Er ist in der Regel Vorsitzender des Ortschaftsrats, also des gewählten Gremiums für die Ortschaft.