Ortskirche
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Als Ortskirche wird der Lehr- und Jurisdiktionsbereich eines Bischofs der katholischen Kirche bezeichnet. Der Begriff steht für die lokale christliche Gemeinde mit dem Bischof als "Hirten", wohingegen die "Weltkirche" für die Gemeinschaft aller Katholiken unter der sichtbaren Leitung durch den Papst steht.